Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben keinen Anspruch darauf, dass eine andere Verschlüsselung für die Übermittlung von Nachrichten beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) verwendet wird. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Senates für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: AnwZ 2/20 vom 22.03.2021). Die Klage mehrerer Rechtsanwälte blieb somit auch in der Berufung ohne Erfolg. Zuvor waren sie bereits vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin gescheitert (Az.: I AGH 6/18 vom 14.11.2019).
Die Kläger hatten moniert, dass das Anwaltspostfach keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufweise und befürchteten ein Sicherheitsrisiko. Sie hatten deshalb verlangt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine solche Verschlüsselung verwendet.
Beim beA, das die BRAK für jedes eingetragene Mitglied der Rechtsanwaltskammer eingerichtet hat, werden die Nachrichten bei der Übermittlung zwar durchgehend verschlüsselt. Allerdings werden sie nicht direkt an den Empfänger vermittelt und nur dort entschlüsselt. Stattdessen findet über das so genannte Hardware-Security-Module (HSG) eine Umschlüsselung auf den Empfänger statt. Damit handelt es sich nicht um eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Sinne der europäischen Patentschrift (EP 0 877 507 B1), wie sie die Kläger forderten.
Dies sei jedoch nach Ansicht des BGH nicht zu beanstanden. Der BRAK stehe bei der technischen Umsetzung ein „gewisser Spielraum zu, sofern eine im Rechtssinne sichere Kommunikation“ gewährleistet sei, teilt das Gericht jetzt mit. Die gewählte Lösung entspreche den gesetzlichen und technischen Anforderungen.
Entsprechend zufrieden zeigte sich die BRAK über das Urteil. „Für die Anwaltschaft bedeutet dies nun Rechtssicherheit dahingehend, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unbelastet von rechtlichen Auseinandersetzungen ab dem 1. Januar 2022 in die ausschließlich elektronische Kommunikation mit den Gerichten eintreten können“, sagt Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK.
Um die Nutzung des beAs komfortabler zu gestalten, bietet Soldan schon seit längerem seinen beA-Postfach-Service an. Statt der Client-Security-Software nutzt diese Lösung den Schnittstellenweg und ist daher erheblich einfacher und nutzerfreundlicher. Bei der Variante beA-Direkt sorgt eine spezielle Software dafür, dass die beA-Nachrichten regelmäßig abgerufen werden und dann in den gewohnten E-Mail-Posteingang versandt werden. Auch das elektronische Empfangsbekenntnis ist direkt integriert. Mit der Lösung beA-Direkt Plus können Anwältinnen und Anwälte das beA bereits aktiv nutzen: Sie haben die Möglichkeit, ihre Schriftsätze über das Postfach bei Gericht einzureichen, soweit der elektronische Rechtsverkehr an dem jeweiligen Gericht eingerichtet ist.