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beA: Anwaltspostfach für noch effizienteres Arbeiten

Die verpflichtende Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist Teil der voranschreitenden Digitalisierung. Die Umstellung wirkt für viele Betroffene in erster Linie kompliziert, dabei bringt sie einige Vorteile mit sich:

Da Sie Schriftsätze online bearbeiten und versenden, entfällt der postalische Weg. Sie sparen sowohl Porto- als auch Materialkosten ein. Vor allem aber profitieren Sie von einer erheblichen Zeitersparnis, da die Dokumente unmittelbar übertragen werden. Das elektronische Anwaltspostfach gewährleistet dabei durchweg einen sicheren Kommunikationskanal.

Damit Sie möglichst schnell auf diese Vorzüge zurückgreifen können, unterstützen wir Sie mit unterschiedlichen Services. Auf diese Weise können Sie sich ganz auf die Einarbeitung Ihrer Mitarbeiter und die effektive Nutzung des beA vorbereiten.

Erleichterter Zugang zum elektronischen Anwaltspostfach

Seit 2018 besteht die passive Nutzungspflicht, weshalb Sie mit beA bereits in Berührung gekommen sind. Die Voraussetzung, Nachrichten nicht nur abrufen, sondern auch übertragen zu können, erweitert damit einen vorhandenen Routineprozess in Kanzleien.

Zugang zum elektronischen Postfach erhalten Sie über eine in Ihrer Kanzleisoftware integrierte Schnittstelle oder über die offizielle Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Beide Möglichkeiten erfordern bei jedem Aufrufen eine PIN-Eingabe. Mit beA-Direkt /bea-direkt bieten wir Ihnen eine Alternative, die Ihre Arbeit noch einfacher macht. So können Sie die Inhalte Ihres elektronischen Anwaltspostfachs direkt über Ihr normales Mailpostfach abrufen und beantworten – ohne wiederholte PIN-Nutzung oder PIN-Eingabe und mit einer qualifizierten elektrischen Signatur auf Knopfdruck.

Neben diesem Service bieten wir Ihnen notwendige Hardware und Seminare /bea-schulungen zur Nutzung des elektronischen Postfachs. Sie erhalten damit alle für das beA relevanten Produkte und Dienstleistungen aus einer Hand.

Weitere Informationen zum elektronischen Anwaltspostfach

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das beA und die damit einhergehenden Veränderungen. Außerdem finden Sie alle entsprechenden Lösungen aus dem Soldan-Sortiment. Weitergehende Informationen können Sie auf der jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungsseite nachlesen. Sollten darüber hinaus Fragen aufkommen, sprechen Sie uns gern an: Sie erreichen uns telefonisch unter 0201 8612-123 oder per E-Mail an info@soldan.de.

beA – unkompliziert und rechtskonform arbeiten!

Seit dem 3. September 2018 müssen sich Kanzleien deutschlandweit wieder mit dem beA auseinandersetzen, welches zwischenzeitlich zunächst außer Kraft gesetzt worden war. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen passiven Nutzungspflicht, die Ihnen der Gesetzgeber nun erneut auferlegt hat, müssen beA-Nachrichten in regelmäßigen Abständen abgerufen werden. Das stellt für viele Rechtsanwälte und deren Angestellte oft nicht nur ein organisatorisches Problem dar. Noch immer sehen sich einige Unternehmen und Kanzleien mit gewissen Herausforderungen in Sachen Digitalisierung konfrontiert. Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ gehört seit geraumer Zeit auch dazu.

Um die Nutzung dieses Postfachs zu vereinfachen und Ihnen dabei zu helfen, das beA in Ihre alltägliche Kanzlei-Routine zu integrieren, haben wir diesbezüglich ein spezielles Service-Angebot entwickelt. Hier haben Sie Zugriff auf unterschiedliche Kanzleiservices wie individuelle IT-Lösungen, beA-Software, sowie Seminare und wertvolle Literatur, die Ihnen genau das Know-how vermittelt, das Ihnen in Bezug auf die elektronische Kommunikation mit der Justiz noch gefehlt hat.

 

Der beA-Postfach-Service

Unsere individuellen beA-Lösungen sind perfekt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten und die Abläufe in deren Kanzleien zugeschnitten. Noch nie war das Abrufen und Lesen Ihrer beA Nachrichten einfacher! Dabei entscheiden Sie selbst, welches unserer drei Service-Pakete am besten zu Ihnen und Ihrem Arbeitsalltag passt. Wählen Sie zwischen beA-Post, beA-Direkt und beA-Direkt Plus. Wir beraten Sie gerne, welches Modell am ehesten für Sie infrage kommt!

 

beA-Seminare – für das richtige Know-how

Mit unseren Seminaren, Webinaren und Schulungen bereiten wir Sie und Ihre Mitarbeiter optimal auf alle Anforderungen des beA vor. Erfahren Sie alles Wissenswerte über die passive Nutzungspflicht und die Option, ein beA auch jetzt schon aktiv zu nutzen, bevor auch das ab 2022 zur Pflicht wird. Wem ein Seminar oder Webinar zum Thema beA alleine nicht ausreicht, kann sich und seine Angestellten auch in Form einer ausgiebigen Inhouse-Schulung auf die rechtskonforme Nutzung des beA vorbereiten. Bereits bestehendes Wissen wird vertieft und Themenschwerpunkte wie Nachrichtenversand, Archivierung, beA Abruf, Signatur, IT-Nutzung, Fristenkontrolle, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Berechtigungen werden eingehend behandelt und mit den jeweiligen Prozessabläufen in der Kanzlei in Relation gesetzt. Ganz gleich, ob Sie technische oder rechtliche Fragen haben, in unseren beA-Seminaren und Schulungen stehen wir Ihnen Rede und Antwort!

 

Unsere kostenlose eBroschüre

Werfen Sie auch einen Blick in unsere neue Sonderbroschüre rund um das Thema beA. Die eBroschüre ist für Sie völlig kostenlos und gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über alles Wissenswerte in Bezug auf das besondere elektronische Anwaltspostfach. Selbst wenn Sie schon alles wissen sollten, was es beA-technisch zu wissen gibt, können Sie diese Broschüre an Ihre Mitarbeiter weiterleiten, um auch deren Fachwissen auf den neuesten Stand zu bringen.

 

Themenbezogene Fachliteratur

Für handfeste Lektüre zum Thema beA empfehlen wir Ihnen professionelle Ratgeber, die von Experten verfasst wurden. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die rechtlichen Aspekte des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs wissen müssen und wie Sie es korrekt in Ihrer Kanzlei anwenden. Geprüfte Fachliteratur, die nicht nur die Theorie behandelt, sondern auch gezielt auf die praktische Umsetzung eingeht.

 

Perfekt vorbereitet – mit den passenden Chipkartenlesegeräten!

Dank der passiven Nutzungspflicht kommen Rechtsanwälte, Behörden und andere juristische Instanzen am beA nicht mehr vorbei. Um das besondere elektronische Anwaltspostfach jedoch entsprechend nutzen zu können, bedarf es einem geeigneten Chipkartenlesegerät. Erst dann ist es Ihnen möglich, sich für die Verwendung des beA zu registrieren und anzumelden. Dabei ist die Mindestsicherheitsklasse 2 ein absolutes Muss! Bei uns erhalten Sie daher nicht nur das notwendige Know-how in Bezug auf das elektronische Anwaltspostfach, wir liefern Ihnen außerdem das richtige Kartenlesegerät und weiteres Zubehör für Ihr Büro.

 

Die qualifizierte elektronische Signatur

Egal, ob Sie Dokumente via beA oder einem anderen Übertragungsweg versenden möchten, wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen für eine qualifizierte elektronische Signatur, die Sie ganz unabhängig vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach anwenden können. Softwarelösung oder Signaturkarte? Das entscheiden Sie!

 

Wozu genau dient das beA?

Mithilfe des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs können Schriftsätze und juristisch relevante Dokumente von nun an in elektronischer Form übermittelt und empfangen werden. Zunächst ist die Nutzung des beA für Anwälte, Kanzleien, Gerichte und ähnliche Einrichtungen auf eine passive Nutzungspflicht beschränkt. Das bedeutet, dass eine Verpflichtung besteht, die auf dem beA eingegangenen Nachrichten regelmäßig abzurufen. Wie genau Sie das tun, entscheiden Sie selbst. Hierfür stehen Ihnen bei uns verschiedene Service-Pakete zur Auswahl. Ziel des beA ist es, die Digitalisierung auch im juristischen Bereich voranzutreiben und bestimmte Vorgänge zeitgleich auch zu beschleunigen. Spätestens ab 2022 soll dann auch die aktive Nutzung des elektronischen Postfachs für Anwälte rechtlich verpflichtend sein. Beschäftigen Sie sich daher am besten schon jetzt eingehend mit der Umsetzung des beA in Ihrem Unternehmen, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen!

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