Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr grünes Licht für die lang ersehnte Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren gegeben. Am 18. Dezember 2020 hat er dem Kostenrechtsänderungsgesetz zugestimmt, nachdem bereits der Bundestag das Gesetz am 27. November einstimmig beschlossen hatte. Vorausgesetzt, dass die Verkündung im Bundesgesetzblatt rechtzeitig erfolgt, werden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland zu Beginn des Jahres 2021 mehr Geld erhalten. Das Kostenrechtsänderungsgesetz sieht im Wesentlichen eine lineare Erhöhung der Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren um zehn Prozent sowie einige strukturelle Veränderungen im anwaltlichen Gebührenrecht vor. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls um zehn Prozent steigen. Auch die Honorare für Sachverständige und Dolmetscher sowie die Aufwandsentschädigungen für Zeugen und Schöffen sollen erhöht werden.
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) haben vehement dafür gekämpft, dass die Reform der Rechtsanwaltsvergütung endlich in Angriff genommen wird, denn immerhin liegt die letzte Erhöhung gut sieben Jahre zurück. Gleichwohl hält sich ihre Begeisterung über die geplante Erhöhung in Grenzen. Sowohl die lineare Anpassung als auch die strukturellen Änderungen würden hinter den Forderungen zurückbleiben, heißt es. Eigentlich hatten sich Kammer und Verein vorgestellt, dass die Rechtsanwaltsgebühren an die Tariflohnentwicklung seit August 2013 angepasst würden. Die beträgt allerdings ca. 18 Prozent. Auch halten DAV und BRAK ihre Forderungen nach strukturellen Änderungen und Ergänzungen, die jetzt nicht aufgegriffen wurden, sowie nach wesentlich kürzeren Intervallen der Gebührenanpassungen weiterhin aufrecht.
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