Mitglieder-Statistik der BRAK: Leichtes Plus durch Berufsausübungs-gesellschaften

0
624

Weniger Rechtsanwälte in Einzelzulassung, mehr Syndikusrechtsanwälte und mehr Fachanwältinnen – so lässt sich die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zusammenfassen. Nach ihren Angaben verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland zum Stichtag 01.01.2023 insgesamt 169.388 Mitglieder. Das ist ein leichter Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 1,38 Prozent, was jedoch hauptsächlich an den 1.843 Berufsausübungsgesellschaften liegt. Sie sind im Zuge der großen „BRAO-Reform seit August 2022 zulassungspflichtig und tauchen daher erstmals in dieser Statistik auf. In diesem Zusammenhang haben die Rechtsanwaltskammern auch 866 nicht-anwaltliche Mitglieder. Dabei handelt es sich um Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften, die nicht bereits Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind (§ 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO).

Die Zahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung ist hingegen gegenüber dem Vorjahr um 1,48 Prozent auf 140.713 gesunken. Das gilt auch für die Anwaltsnotare. Die Anzahl ging um 1,2 Prozent auf 4.955 zurück. Dagegen sind die Syndikusrechtsanwälte auch weiterhin auf dem Vormarsch: Sie erreichten ein Plus von 15,3 Prozent auf 5.937; bei den Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwälten mit Doppelzulassung war es ein leichter Zuwachs um 5,2 Prozent auf 18.536.

Der bereits seit längerem bekannte Trend, dass die Anwaltschaft insgesamt weiblicher wird, hält weiterhin an: Inzwischen beträgt der Anteil der Rechtsanwältinnen unter den Kammermitgliedern 36,67 Prozent (Vorjahr: 36,27 Prozent). Bei den Syndikusrechtsanwälten ist inzwischen sogar mehr als die Hälfte (58,14 Prozent) und bei den doppelt zugelassenen mit 45,46 Prozent knapp die Hälfte weiblich. Auch bei den Fachanwaltschaften holen die Frauen auf: Von den insgesamt 45.968 Fachanwälten sind 15.026 Fachanwältinnen (Vorjahr: 14.872). Damit liegt ihr Anteil nun bei Stichtag 32,69 Prozent. Besonders ausgeprägt ist dieser Anteil nach wie vor im Familienrecht mit 59,18 Prozent.