Nutzer des beA müssen Eingangsbestätigung genau prüfen

0
2549

Anwältinnen und Anwälte müssen beim Versenden von Schriftstücken ihre Sorgfaltspflichten streng beachten. Das gilt auch, wenn sie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzen. Sie müssen wie beim Faxen die Eingangsbestätigung kontrollieren und unter Umständen auch ihre Mitarbeiter entsprechend anweisen. Darauf weist jetzt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hin.

Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Eine Anwältin hatte eine Berufungsbegründung an das Gericht übermittelt. Diese war aber nicht fristgerecht eingegangen. Die Anwältin beantragte nun die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil sie davon überzeugt war, dass ihre Mitarbeiterin und sie alles ordnungsgemäß übermittelt und kontrolliert hatten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Eingangsbestätigung nicht richtig überprüft wurde.

In seiner aktuellen Entscheidung (Az.: 5 AZB 9/20 vom 11.05.2021) weist der BGH ausdrücklich daraufhin, dass Anwälte zwingend kontrollieren müssen, ob der Eingang des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a Abs. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) bestätigt wurde. Der BGH bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das bereits im Jahr 2019 auch so entschieden hatte (Az.: 5 AZB 16/19 vom 07.08.2019). Danach hat der Anwalt nur Sicherheit darüber, dass der Sendevorgang erfolgreich war, wenn er eine Eingangsbestätigung nach § 130a Abs. 5 Satz 2 erhalten hat. Bleibt sie aus, muss er dies überprüfen oder die Übermittlung noch einmal neu starten.

„Bei einer korrekten Eingangsbestätigung nach §130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zeigt das beA im Übermittlungsprotokoll unter dem Abschnitt „Zusammenfassung Prüfprotokoll“, Unterpunkt „Meldungstext“ die Meldung „request executed“ und unter dem Unterpunkt „Übermittlungsstatus“ die Meldung „erfolgreich“ an“. Darauf weist die BRAK alle Nutzer hin.

Noch einfacher können Nutzer des Soldan-Services beA-DIREKT PLUS kontrollieren, ob die Übermittlung ihrer Schriftstücke erfolgreich war. „Meldungen und Protokolle, zum Beispiel wenn der BRAK-Server nicht erreichbar sein sollte, erhält die Kanzlei umgehend per E-Mail und kann sofort reagieren“, erklärt Christian Rekop, Leiter Business Development, Legal Tech und Services bei Soldan.