Umlaute, Irrläufer – was man beim Umgang mit dem beA wissen sollte

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Seit Anfang dieses Jahres müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Dokumente den Gerichten auf elektronischem Wege über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) senden. Auch wenn der Gesetzgeber die Übergangszeit bis zur aktiven Nutzungspflicht relativ großzügig bemessen hatte, müssen sich die Gerichte immer häufiger mit rechtlichen Fragen rund um die Nutzung des beAs beschäftigen.

Auf unserer neuen Plattform DigitaleKanzlei.de finden Sie eine Zusammenfassung interessanter Gerichtsentscheidungen, die in der Vergangenheit zu diesem Thema gefällt wurden.