STAR-Bericht: Große Einkommensunterschiede in der Anwaltschaft

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Große Unterschiede prägen die wirtschaftliche Situation der Anwältinnen und Anwälte in Deutschland. Vor allem das Geschlecht, Spezialisierung und Kanzleigröße wirken sich auf das Einkommen und den Gewinn aus. Eine wesentliche Rolle spielt dabei aber auch, ob die Kanzlei im Westen oder im Osten Deutschlands oder ob sie in einer Groß- oder Kleinstadt angesiedelt ist. Das belegen die statistischen Ergebnisse des STAR-Berichts, den das Institut für Freie Berufe im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erstellt hat. Den vollständigen Bericht, für den 24.304 Berufsträger zum Wirtschaftsjahr 2016 befragt wurden, hat die BRAK auf ihrer Seite veröffentlicht.

Danach erzielten die in Vollzeit arbeitenden Rechtsanwälte einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz aus selbständiger Tätigkeit von 195.000 Euro und einen Überschuss von 104.000 Euro. Ihre Kolleginnen erreichten hingegen nur einen Honorarumsatz von 142.000 und einen Überschuss von 65.000 Euro. Signifikante Unterschiede werden auch der Differenzierung nach West und Ost deutlich: Der Honorarumsatz der Anwälte in den westlichen Bundesländern betrug im Durchschnitt 209.000 Euro und der Überschuss 113.000 Euro. Bei den Kollegen in Ostdeutschland lagen der durchschnittliche Honorarumsatz bei 152.000 Euro und der Überschuss bei 77.000 Euro. Im Westen erreichten die Anwältinnen einen Honorarumsatz von 155.000 Euro und einen Überschuss von 68.000 Euro. Bei den Anwältinnen im Osten betrug der Umsatz im Durchschnitt 121.000 Euro und der Gewinn 59.000 Euro. Bei der Unterscheidung nach Kanzleigröße waren die Honorarumsatze der Anwälte in Sozietäten mit durchschnittlich 242.000 Euro deutlich höher als die der Anwälte in Einzelkanzleien (158.000 Euro).

Aus dem STAR-Bericht geht auch hervor, dass Zeithonorare beliebter werden. Rechneten 2013 noch 36,5 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte keine Mandate über Zeithonorare ab, waren es 2016 nur noch 31 Prozent. Auch bei den Stundensätzen zeigt sich, dass die Anwälte im Westen wie im Osten höhere Beträge abrechnen als ihre Kolleginnen. Die niedrigsten Stundensätze lagen bei Rechtsanwälten nach Angaben des Berichts bundesweit durchschnittlich bei 153 Euro, bei Rechtsanwältinnen bei 135 Euro. Rechtsanwälte berechneten als Regelstundensatz in Deutschland 195 Euro, ihre Kolleginnen 176 Euro. Die durchschnittlich höchsten Stundensätze vereinbarten im Bundesdurchschnitt Rechtsanwälte mit 242 Euro, Rechtsanwältinnen mit 212 Euro.