Soldan Institut: zwei Jahre Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

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(Köln) – Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) werden besonders gerne von Rechtsanwälten genutzt, deren Kanzlei zuvor in einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft (PartG) organisiert war. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Soldan Institut zwei Jahre nach Einführung der PartGmbB in Deutschland vorgestellt hat. In einer PartGmbB haften Rechtsanwälte, anders als in der einfachen Partnerschaftsgesellschaft, für berufliche Kunstfehler auch dann nicht persönlich, wenn sie das Mandat bearbeitet haben.

„Die PartGmbB wird besonders häufig von Rechtsanwälten genutzt, die bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes Risikomanagement durch Rechtsformwahl betrieben haben und diese Vorsorge in eigenen Angelegenheiten nun lediglich entsprechend der neuen Möglichkeiten ausweiten“, so der Direktor des Soldan Instituts, Prof. Dr. Matthias Kilian. So waren 50% der mittlerweile in einer Partner-schaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung tätigen Rechtsanwälte zuvor in einer einfachen Partnerschaftsgesellschaft aktiv, 43 % in einer Gesellschaft bür-gerlichen Rechts. Das Soldan Institut prognostiziert deshalb in seiner Untersuchung, dass auch die PartGmbB, wie bereits zuvor die (einfache) Partnerschafts-gesellschaft und die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Dominanz der Gesell-schaft bürgerlichen Rechts als Organisationsmodell für Anwaltskanzleien nicht beseitigen wird. Sie ist und bleibt die am häufigsten genutzte Rechtsform.

Die Mehrheit der befragten Rechtsanwälte (58%), die auf die Partnerschaftsge-sellschaft mit beschränkter Berufshaftung verzichten, begründet dies damit, die Haftungsrisiken anderweitig, meist durch eine Versicherung, hinreichend abgesi-chert zu haben. Fast ähnlich bedeutsam ist aber der Zwang, den Rechtsformzusatz „mbB“ tragen zu müssen (57 %). „Offensichtlich unterstellen viele Rechtsanwälte, dass Rechtssuchende diesen Rechtsformzusatz negativ bewerten, vermutlich wegen der Nähe der Abkürzung zu dem in der Bevölkerung allgemein bekannten „mbH“-Zusatz“, so Institutsdirektor Kilian. Den deutlich erhöhten Versiche-rungsschutz, den PartGmbB unterhalten müssen, nennt hingegen nur ein Drittel der Befragten als Grund dafür, ihre Kanzlei nicht als PartGmbB zu organisieren. Diese Auflage war damals im Gesetzgebungsverfahren von vielen Experten als proble-matisch angesehen worden.

Hinweise für die Redaktionen:

Die Befragung erfolgte im Rahmen des Berufsrechtsbarometers des Soldan Instituts. Das Berufs-rechtsbarometer ist eine zweijährlich durchgeführte empirische Studie zu aktuellen berufs- und rechtspolitischen Fragen, die die Anwaltschaft unmittelbar oder mittelbar betreffen. Die Befragung für das Berufsrechtsbarometer 2015 erfolgte von Ende April Mai bis Anfang Juli 2015. Befragt wurden zu dem hier erörterten Thema 1.132 berufsausübende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) im Jahr 2013 war die deutsche Antwort auf die 2000 geschaffene britische Limited Liability Partnership (LLP), um einer Flucht deutscher Gesellschaften ins englische Recht entgegenzuwir-ken. Das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung trat am 19. Juli 2013 in Kraft (BGBl. 2013 I S. 2386). Wesentliche Neuerung des Gesetzes war die Einführung des § 8 Abs. 4 PartGG, nach dem die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden kann, wenn die Gesellschaft eine zu diesem Zweck erhöhte Berufshaftpflichtversicherung abschließt und die Partnerschaft den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ führt.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Matthias Kilian
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0172 63 93 699
kilian@soldaninstitut.de

Pressekontakt:

Annika Wolf
Tel.: 0201 8612-104
Tel.: 0201 8612-108
presse@soldaninstitut.de

Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und WoltersKluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.