Was Kanzleien für eine einwandfreie Geldwäsche-Prävention beachten müssen

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Anfang 2020 trat die neuste Version des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft. Hiernach sind Rechtsanwälte und Notare verpflichtet, über ein wirksames Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verfügen. Bei Nichtbeachtung oder fehlerhafter Erfüllung der Verpflichtungen drohen Bußgelder bis zu einer Million Euro, auch mit persönlicher Haftung des Inhabers. Die Verpflichtungen der Kanzleien laufen dabei alle auf den Grundsatz „Know Your Customer“ (KYC) hinaus.

Wichtig ist vor allem ein einwandfreies Risikomanagement. Dazu gehören Mitarbeiterschulungen zum Thema Geldwäscheprävention, umfangreiche Dokumentationen und Audits, einzelfallbezogene Mandatspflichten (Identifizierung/KYC) sowie Meldungen von Verdachtsfällen an die zuständige Behörde.

Die Hans Soldan GmbH hat gemeinsam mit der Kerberos CMS GmbH – Spezialistin für Risikomanagement- und Compliance-Lösungen – umfängliche Angebote zur Geldwäscheprävention entwickelt. Um einen ersten Einblick in das Thema und die damit verbundenen Verpflichtungen zu bekommen, bietet die Soldan-Akademie am 8. September 2020 ein einstündiges, kostenfreies Webinar an. Florian Peters und Helen Garbrecht von Kerberos werden zum Thema „Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ informieren und Fragen beantworten. Das Webinar umfasst sowohl Informationen zu internen Verpflichtungen, externe Verpflichtungen im Umgang mit den Geschäftspartnern und Meldepflichten.

Um das nötige Risikomanagement gesetzeskonform umzusetzen, ist die Ausbildung oder Beauftragung eines Geldwäschebeauftragten zu empfehlen. Die BRAK hat die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten sogar angeordnet, sollten in der Kanzlei mehr als 30 sozietätsfähige Berufe ausgeübt werden. Die Auslagerung dieser Position bringt viele Vorteile mit sich: Zum einen muss keiner der internen Mitarbeiter für die Aus- und Fortbildung zum Geldwäschebeauftragten freigestellt werden, zum anderen wird der erweiterte Kündigungsschutz eines internen Geldwäschebeauftragten ausgeschlossen. Die Beratung wird durch einen externen Juristen und Compliance Manager mit GwG-Expertise durchgeführt, der sowohl alle Meldungen an die Behörden als auch die umfangreichen Dokumentationen übernimmt.

Sollte sich eine Kanzlei dennoch für einen internen Geldwäschebeauftragten entscheiden, kann ein professionelles Audit seine Arbeit erleichtern: Kerberos führt hierbei eine ausführliche Risikoanalyse durch, zu deren Schluss die Kanzlei eine Richtlinie und konkrete Arbeitsanweisungen für den internen Mitarbeiter erhält.

Auch im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann die Kanzlei auf Experten zurückgreifen: Zur Minimierung des Geldwäscherisikos sollten potenzielle Geschäftspartner im Vorfeld einer KYC (Kundenidentifikation) unterzogen werden. Diesen Service bietet Kerberos sowohl für natürliche als auch für juristische Personen einzeln an.

Jede Kanzlei sollte im Rahmen Ihrer Verpflichtungen das Wissensmanagement der Mitarbeiter zum Thema Geldwäscheprävention optimieren. Soldan hat hierzu zusammen mit Kerberos effiziente Schulungsangebote entwickelt. Geleitet von Compliance-Experten werden die wichtigsten Inhalte per Webinar, Präsenz-Schulung oder E-Learning-Plattform vermittelt.

Weitere Informationen zu den Geldwäschepräventions-Angeboten sowie die Anmeldung zum kostenfreien Webinar finden Sie unter soldan.de/geldwaesche-praevention