„Wir werden das beA kontinuierlich weiter verbessern“

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Seit Mitte September ist Dr. Ulrich Wessels, Rechtsanwalt und Notar aus Münster,
neuer Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder zu stärken, ist ihm ein wichtiges Anliegen. Dazu gehört für ihn insbesondere auch eine starke Anwaltschaft, berichtet er im folgenden Interview.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist seit Anfang September wieder in
Betrieb. Sind Sie zufrieden, wie es momentan funktioniert? Was würden Sie unter Umständen verbessern wollen?

Dr. Ulrich Wessels: Die Wiederinbetriebnahme hat gut funktioniert: Wir haben dies aber nach den abschließenden Tests und Sicherheitsüberprüfungen durch unsere Dienstleister nicht anders erwartet. Das beA befindet sich in einem fortwährenden Prozess der Weiterentwicklung und Verbesserung. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Wir werden uns künftig vermehrt dem Aspekt der Nutzerfreundlichkeit zuwenden und den Wünschen der Kolleginnen und Kollegen zum Bedienkomfort Rechnung tragen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist wegen der Pannen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach von ihren Mitgliedern zum Teil sehr heftig kritisiert worden. Was werden Sie unternehmen, um das Vertrauen wieder herzustellen?

Dr. Ulrich Wessels: Wir haben mit unserem Dienstleister und der Sicherheitsgutachterin intensiv daran gearbeitet, die Schwachstellen zu beseitigen. Auf diesem Stand des Erreichten werden wir nicht verharren, sondern das beA kontinuierlich weiter verbessern. Wir haben die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung veröffentlicht, damit jede Kollegin und jeder Kollege sich über die Sicherheit informieren kann. Unsere Aufgabe wird nun sein, die Funktionalitäten des beA weiterzuentwickeln. Dabei werden wir auch gerne auf die Verbesserungsvorschläge und Hinweise der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zurückgreifen.

Über die Reform der BRAO wird derzeit viel diskutiert. Welches sind Ihrer Meinung nach die
drängendsten Punkte, die am Status Quo geändert werden müssen?

Dr. Ulrich Wessels: Die wichtigsten Themen sind für mich ganz klar: anwaltliches Gesellschaftsrecht, Verschwiegenheit und ein eigener Datenschutzbeauftragter für die Anwaltschaft.
Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts. Die BRAK hat in diesem Zusammenhang als erste Organisation einen Vorschlag zum
anwaltlichen Gesellschaftsrecht erarbeitet und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Nach unserem Vorschlag soll beispielsweise die Beteiligung von Rechtsanwaltsgesellschaften an anderen Gesellschaften und Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zulässig sein, wenn die Beteiligungsgesellschaft bzw. der Zusammenschluss den Anforderungen der im Sinne des Vorschlags reformierten BRAO genügt. Auch Berufsausübungsgesellschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, sollen auf Antrag zur Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden können, wenn sie über einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag verfügen, der den Erfordernissen der §§ 59c ff. BRAO entspricht. Wir haben angeregt, die Rechtsform der Kommanditgesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft für Rechtsanwälte und Sozietätsfähige zuzulassen, namentlich auch als Rechtsanwaltsgesellschaft & Co. KG.

Wie sieht es mit den Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht aus?

Dr. Ulrich Wessels: Wir werden auch weiter für die Verschwiegenheitspflicht kämpfen, die unseren Beruf im Kern betrifft. Die Entwicklungen sind besorgniserregend, insbesondere im Bereich der geplanten Meldepflichten bei Steuergestaltung. Rechtsanwälte und Steuerberater sollen verpflichtet werden, Beratungen über Steuersparmodelle zu melden. Und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um legale Steuersparmodelle handelt oder um Grenzbereiche zur natürlich illegalen Steuerhinterziehung Der Ansatz verkennt völlig, dass der Inhalt eines Beratungsgesprächs gleich welchen Inhalts geschützt sein muss, will man nicht die Institution des Rechtsanwalts als unabhängiger Berater und Vertreter des Rechtsuchenden aushöhlen.
Zudem fordern wir einen eigenen Datenschutzbeauftragten aus der und für die Anwaltschaft. Nur so kann der Schutz des Mandatsgeheimnisses berufsbezogen garantiert werden.

Welche weiteren Projekte haben Sie auf Ihrer Agenda?

Dr. Ulrich Wessels: Uns liegt am Herzen, dass auch die Anwaltschaft in den bislang sehr justizlastigen „Pakt für den Rechtsstaat“ einbezogen wird. Der Grundgedanke des Paktes ist, dass ein handlungsfähiger Rechtsstaat das Vertrauen in die Demokratie stärken werde. Gemäß Koalitionsvertrag ist daher ein Dreiklang Kern des Paktes: Mehr Personal, bessere
Ausstattung und effizientere Verfahren. Der Ansatzpunkt ist durchaus richtig und wir
begrüßen ihn. Der Rechtsstaat kann nur funktionieren, wenn er personell und materiell gut
ausgestattet ist und daher faktisch überhaupt erst in die Lage versetzt wird, effizient zu
arbeiten. Das verlorene Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen, dürfen wir jedoch nicht allein der Justiz und den Behörden überlassen. Nach unserer Einschätzung ist gerade auch die Anwaltschaft gefragt. Es gehört zu unseren Aufgaben, das Ansehen des Rechtsstaats und der Anwaltschaft in der Bevölkerung zu stärken und dieser die Bedeutung der Anwaltschaft für den Rechtsstaat immer wieder näher zu bringen und bewusst zu machen.

Welche Themen setzen Sie auf internationaler Ebene?

Dr. Ulrich Wessels: Das Ansehen der Anwaltschaft müssen wir darüber hinaus international stärken, durch eine fortgesetzte internationale Zusammenarbeit. Teil dieser Zusammenarbeit ist beispielsweise der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog. Er beruht auf der „Vereinbarung zum Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich“, die unter anderem einen Dialog über den Aufbau des Rechtsstaats vorsieht. Ein Kernelement dieses Staatsdialogs sind die jährlich – abwechselnd in Deutschland und China – stattfindenden Rechtssymposien, die Politikern, Fachleuten und Wissenschaftlern beider Staaten Gelegenheit zu einem intensiven Meinungsaustausch über die gemeinsam vereinbarten Fachthemen geben. Zuletzt diskutierten die Experten im August 2018 in Trier anlässlich des 18. Symposiums über die „Entwicklung eines staatlichen Systems der Rechtsdienstleistungen“. Auch hier werden wir uns weiterhin aktiv einbringen, dies gilt insbesondere auch für den Dialog mit unseren osteuropäischen Gesprächspartnern.

Bild: BRAK/Michael Gottschalk