Reformen des Berufsrechts – Erhebung des Soldan Instituts

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Vorgeschlagene Reformen des Berufsrechts entsprechen überwiegend den Wünschen der Anwältinnen und Anwälte

Die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) jüngst vorgeschlagenen Reformen des anwaltlichen Berufsrechts können auf breite Zustimmung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hoffen. Dies belegen empirische Erhebungen des Soldan Instituts, auf welche die Kölner Forschungseinrichtung aus Anlass der 67. Deutschen Anwaltstags in Berlin hinweist.

Berufseinsteiger sollen Kurse zum Berufsrecht absolvieren

86% der Rechtsanwälte halten es für sinnvoll, künftig von neu zugelassenen Robenträgern den Nachweis von Kenntnisssen des anwaltlichen Berufsrechts zu verlangen. Ein Reformvorschlag des BMJV sieht vor, dass junge Rechtsanwälte spätestens ein Jahr nach Zulassung den Besuch eines mindestens zehnstündigen Berufsrechtskurses belegen müssen. Mehr als ein Drittel der Rechtsanwälte plädiert sogar für einen größeren zeitlichen Umfang. „In einer früheren Studie haben 72 Prozent aller Rechtsanwälte selbstkritisch eingeräumt, dass ihre Berufsrechtskenntnisse beim Berufseinstieg unzureichend waren. Es ist daher folgerichig und lange überfällig, dass der Gesetzgeber sich internationalen Standards anpasst,“ erklärt der Direktor des Soldan Instituts Prof. Dr. Matthias Kilian.

Briefwahl für Kammervorstandswahl

Auf große Akzeptanz stößt auch der Vorschlag des Ministeriums, bei Vorstandswahlen der Rechtsanwaltskammern künftig Briefwahl zu ermöglichen. Hierdurch soll die demokratische Legitmation der Kammervorstände verbessert werden, da Kammerversammlungen, in denen die Wahlen bislang stattfinden, traditionell nur schwach besucht sind. 69 Prozent der Rechtsanwälte, die bislang nicht an Kammerversammlungen teilnehmen, haben in einer Befragung des Soldan Instituts mitgeteilt, bei Einführung der Briefwahl künftig von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Institutsdirektor Kilian weist darauf hin, dass dies zu Umbrüchen in den Vorständen und Präsidien der Kammern führen kann. „Auch wenn abzuwarten bleibt, wieviele Anwälte am Ende tatsächlich wählen – in Folge der Einführung der Briefwahl würden sich nach unseren Erhebungen deutlich mehr jüngere Rechtsanwälte und mehr Kollegen aus dem ländlichen Raum an den Wahlen beteiligen. Sie bevorzugen möglicherweise andere Kandidaten als die Rechtsanwälte, die bislang das Gros der aktiv an Wahlen teilnehmenden Anwälte ausmachen“, so Kilian.

Saktionierbare Fortbildungspflicht

Verständnis zeigen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch für den Vorschlag des BMJV, eine kontrollierte und sanktionierbare Fortbildungspflicht einzuführen. So wünschen sich nur 20 Prozent der Befragten, dass es bei dem bislang faktisch beliebigen Umfang der Fortbildung bleibt. Im Mittel können sich die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit einer jährlichen Fortbildungspflicht von 28,8 Stunden anfreunden. “Da sich eine große Mehrheit der Anwaltschaft bereits heute freiwillig in diesem Umfang fortbildet, ist dieses Meinungsbild nur auf den ersten Blick überraschend”, so Kilian weiter.

Auf eher geringe Zustimmung stößt dagegen der weitere Vorschlag des Ministeriums, dass Rechtsanwaltskammern künftig Verstöße gegen die Fortbildungspflicht mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR ahnden dürfen. Bislang können die Kammern Berufspflichtverstöße ihrer Mitglieder nur mit missbilligenden Belehrungen oder Rügen sanktionieren, während Geldbußen den Anwaltsgerichten vorbehalten sind. Lediglich 33 Prozent der Rechtsanwälte würden es begrüßen, wenn die Sanktionsmöglichkeiten der Kammern ausgeweitet würden. Allerdings zielt der aktuelle Reformvorschlag lediglich darauf, Verstöße gegen die Fortbildungspflicht, nicht aber beliebige Berufspflichtverstößen mit Geldbuße ahnden zu können.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Matthias Kilian
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0172 63 93 699                                                kilian@soldaninstitut.de

Hinweise für die Redaktionen:

Die Daten beruhen auf der Befragung von 1.132 Rechtsanwöltinnen und Rechtsanwälten im Rahmen des Berufsrechtsbarometers 2015 des Soldan Instituts. Sie erfolgte im Sommer 2015, als die nun durch den Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsbe-ratenden Berufe“ vom 24.5.2016 vorgeschlagenen Änderungen des Berufsrechts bereits in der Fachöffentlichkeit diskutiert wurden. BRAK und DAV als Berufsorganisationen der Anwaltschaft haben bis zum 24.6.2016 die Gelegenheit, zu den Reformvorschlägen, die zum Teil auf berufspolitischen Forderungen beruhen, offiziell Stellung zu nehmen.

Über das Soldan Institut:

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.