BRAK schreibt das beA neu aus

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) schreibt die Aufträge zur Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) neu aus. Dafür hat sie ein förmliches Vergabeverfahren gestartet, das auf dem Portal „service.bund.de“ einsehbar ist. Über dieses Portal haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen Zugang zu den elektronischen öffentlichen Ausschreibungen.

„Gegenstand der Ausschreibung sind vor allem Dienstleistungen zur Übernahme der bestehenden Software, Weiterentwicklung des Postfachs, Übernahme des Betriebs und Bereitstellung des Supports“, heißt es in der Pressemitteilung der BRAK vom 1. April 2019. Denn zum Ende des Jahres laufen die Dienstleistungsverträge mit dem bislang beauftragten französischen IT-Unternehmen Atos aus. Angesichts der Schwierigkeiten mit dem beA ist es wenig verwunderlich, dass sich die BRAK jetzt nach einem neuen IT Dienstleister umsieht. Wegen gravierender technischer Probleme musste der Start immer wieder verschoben werden. Im Hinblick auf diese Schwierigkeiten lässt die BRAK auch prüfen, inwieweit sie Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen kann.

Vollkommen reibungslos läuft das beA aber selbst nach dem verspäteten Start im September 2018 noch nicht. Immer wieder klagen Anwältinnen und Anwälte über manche Unzulänglichkeiten des Systems und auch über den mangelnden technischen Support.
Die Weiterentwicklung und Verbesserung des beAs sei ein „fortwährender Prozess“, hatte bereits BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels im Interview auf Soldan Insights geäußert. Dabei werde es in erster Linie um mehr Bedienkomfort für die Nutzer gehen.

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