BRYTER: Lösungen aus dem digitalen Baukasten

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Am 14. September 2018 wird das Unternehmen BRYTER auf dem
Anwaltszukunftskongress zusammen mit der internationalen
Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells und dem Legal Tech Blog die Auszeichnung
„Women of Legal Tech“ verleihen. Darüber hinaus wird Michael Grupp,
Gründer und CEO von BRYTER, die Plattform in einem Workshop am 13.
September auf dem AZK vorstellen.

BRYTER gilt derzeit als einer der „heißesten“ Newcomer in der deutschen
Legal Tech-Szene. Womit beschäftigt sich das Unternehmen?

Michael Grupp: BRYTER entwickelt eine Software, mit der sich interaktive
Anwendung zur Entscheidungsautomation, auch für Juristen, entwickeln lassen. Man
kann mit der Software komplexe Entscheidungen visualisieren und digitalisieren.
Damit macht man aus einem bisher rein geistigen Vorgang ein tangibles, digitales
Produkt und kann Entscheidungsprozesse automatisieren.

Vereinfacht gesagt ist BRYTER ein digitaler Baukasten, der es erlaubt, Automationen
mit Workflow-Elementen zu verknüpfen. Man kann die Entscheidungswege und -logiken mit bestimmten Aktionen kombinieren, wie etwa Emailversand, Dokumentengenerierung oder Integrationen in andere Anwendungen. Die fertigen Module können auf Webseiten oder im Intranet eingebettet werden oder unsichtbar im Hintergrund laufen.

Sind Anwendungen, die mit BRYTER entwickelt wurden, bereits im Einsatz?

Michael Grupp: Ja, mehrere. Die internationale Großkanzlei Baker McKenzie ist einer unser ersten Kunden, die unsere Plattform global ausrollen. Baker McKenzie entwickelt auf
unserer Plattform mit unterschiedlichen Teams eine Vielzahl von Modulen, Anwendungen und Lösungen. Eine Anwendung, die von einem Team rund um Prof. Risse, entwickelt wurde, fand bereits viel Beachtung im Markt. Prof. Risse hat auf der BRYTER Plattform ein Tool zur Prozessrisikoanalyse gebaut.

Ein weiterer Kunde ist der Deutsche Anwaltverein, der das Tool bspw. im Rahmen des Onlineauftritts des Anwaltsblatts eingesetzt. Dort findet sich ein öffentlich zugängliches Tool, das “Anwaltsblatt-Honorartool“, das auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Mannheim offiziell vorgestellt wurde. Mit diesem BRYTER Modul können Anwältinnen und Anwälte detaillierte Informationen zu Vergütungsvereinbarung erhalten.

Wie funktioniert beispielsweise das Anwaltsblatt-Honorartool?

Michael Grupp: In diesem Fall fragt eine interaktive Dialogmaske mit verschiedenen Fragen beim Nutzer die verschiedenen Sachverhalte ab. Am Ende erhält der Nutzer dann eine Checkliste, was sie bei der Honorarvereinbarung alles beachten müssen. Im
Hintergrund durchläuft das System die vom Autor hinterlegten Strukturen, setzt die
Textbausteine zusammen und löst die Befehle aus, die an bestimmten Punkten definiert sind.

In anderen Anwendungen kann ein BRYTER-Modul aber auch Informationen aus
anderen Datenquellen beziehen, über Webformulare oder aus Datenbanken. Eine
Wirtschaftskanzlei bereitet gerade mit einem BRYTER Modul die automatisierte Bearbeitung eines Masseklagesachverhalts vor: Dort kommen die Sachverhaltsinformationen aus einer Datenbank und werden dann automatisiert durch die Regelmaschine von uns verarbeitet. Das Ergebnis sind fertige Schriftsätze – nur digital verschicken können wir sie in Deutschland an das Gericht noch nicht (lacht).

Wo sehen Sie weitere Einsatzmöglichkeiten für BRYTER?

Michael Grupp: Die Einsatzmöglichkeiten sind schon sehr vielfältig. BRYTER kann überall
weiterhelfen, wo regel- und szenariolastige Überlegungen angestellt werden müssen
und wo sehr ähnliche Fragen sehr häufig auftreten. Also überall, wo man Fragen
nicht einfach mit ja und nein, sondern mit „es kommt darauf an“ beantwortet.

Kanzleien und Rechtsabteilungen sind nur eine Nutzergruppe. Unsere Software wird
überall dort eingesetzt, wo es derartige “es kommt darauf an”-Szenarien gibt:
Compliance, Datenschutz, Controlling, Support, HR usw. Derzeit sind die meisten
unserer Kunden Konzernrechtsabteilungen oder Kanzleien, die für Rechtsabteilungen digitale Tools entwickeln – aber es gibt bereits die ersten Anwendungsfälle im Bereich Compliance, zum Beispiel in der Drug Compliance oder bei der Automatisierung von Richtlinien und Anweisungen im Konzern.

Müssen Nutzer, die mit BRYTER selbst Anwendungen für Ihre jeweiligen
Zwecke entwickeln wollen, Computer-Fachwissen besitzen?

Michael Grupp: Nein. Das ist gerade unsere Philosophie: Die Software muss einfach und
selbsterklärend sein. Sie kann ohne Programmierkenntnisse bedient werden. Das
Toolset lässt sich in ein paar Minuten – fast ohne Anleitung – verstehen und
bedienen. Wir haben uns besonders über das Feedback von Studenten gefreut, die
richtig Spaß hatten, damit Module zu bauen.

Die BRYTER Plattform kann auch komplexe Anwendungsfälle umsetzen, die eine
umfassende Beherrschung des Toolsets erfordern. Aktuell automatisiert eine Kanzlei
mit BRYTER eine Prüfung zum Kartellschadensersatz. Das ist ein sehr komplexes
Modul. Es ist wie bei Powerpoint oder Excel: Einfache Sachen gehen sofort,
komplexere Sachen müssen Sie richtig lernen. Aber die Modulerstellung darf ja auch
etwas Aufwand in Anspruch nehmen, wenn man dann tausende Klageschreiben per
Mausklick bearbeiten kann.