Anwälte bilden sich drei Stunden in der Woche fort

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Rund 80 Prozent ihrer Arbeitszeit investieren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland im Durchschnitt auf Tätigkeiten mit Mandatsbezug. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 50 Stunden entfallen laut der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ 21 Stunden auf Aktenarbeit, 16 Stunden auf Besprechungen und 5,5 Stunden in der Woche auf Gerichtstermine. Etwa sechs Prozent ihrer Arbeitszeit oder drei Stunden pro Woche widmen sich Anwälte ihrer Fortbildung.

Für diese Untersuchung hat das Soldan Institut 1.593 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt. Differenziert nach Rechtsgebieten wenden vor allem Anwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten Medizin-/Gesundheitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bilanz-/Steuerrecht, Handels-/Wirtschaftsrecht sowie Gesellschaftsrecht mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Bearbeitung von Akten auf. Anwälte, die im Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht oder Miet-/Wohneigentumsrecht tätig sind, verbringen im Vergleich mit ihren Berufskollegen mehr Zeit mit Mandantengesprächen. Sie gaben an, dass darauf mehr als ein Viertel ihrer wöchentlichen Arbeitszeit entfällt. Fünf Prozent der Befragten verbringen der Studie zufolge mehr als ein Viertel ihrer Arbeitszeit vor Gericht. „Anwälten mit Tätigkeitsschwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungsrecht, im Bilanz- und Steuerrecht sowie im Insolvenzrecht investieren dagegen mehr als zehn Prozent ihrer Arbeitszeit und damit mehr als ihre Berufskollegen in das Management ihrer Kanzlei“, stellt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, fest. Diese Tätigkeitsschwerpunkte führten, gemeinsam mit dem Handels- und Wirtschaftsrecht, auch zu einem überdurchschnittlichen Anteil von Rechtsanwälten, die besonders viel Zeit für ihre Fortbildung aufbrächten.