Wer sich jetzt noch nicht informiert hat, sollte dies dringend nachholen: am Freitag, den 25. Mai treten die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft, die Anwälte und Notare unmittelbar betreffen. Die neuen Regelungen sehen erweiterte Betroffenenrechte, Pflichten und Bußgeldvorschriften vor. So müssen die Datenschutzbehörden bei Beschwerden über Kanzleien diesen ab dem 25. Mai nachgehen. Es drohen dabei hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen. Daher sollte sich jede Kanzlei mit der DS-GVO auseinandersetzen.
Im Rahmen eines professionellen Maßnahmenpaketes, das Soldan zusammen mit dem Datenschutzexperten Dr. Robert Kazemi für Kanzleien geschnürt hat, stehen für Anwälte und Notare wertvolle Informationen kostenfrei zum Download bereit: die 127 Seiten starke e-Broschüre „ Die EU-Datenschutzgrundverordnung und das DSAnpUG-EU (BDSG-NEU) in der eigenen Kanzlei“. Die Broschüre wurde von Dr. Kazemi auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft zugeschnitten und gibt zunächst einen fundierten und hilfreichen Überblick über die Grundlagen der DS-GVO und ihrer Anwendungsbereiche. Es folgen praktische Tipps für alle relevanten Fragestellungen. Muster und Checklisten erleichtern dem Leser schließlich die Umsetzung der DS-GVO in der eigenen Kanzlei.
Die e-Broschüre kann bei Soldan kostenfrei bezogen werden unter:
www.soldan.de/datenschutz