Der Equal Pay Day der deutschen Anwaltschaft fällt auf den 28. März. Bis zu diesem Tag arbeiten Rechtsanwältinnen in Deutschland aufgrund des geschlechtsspezifischen Lohngefälles „umsonst“, während ihre männlichen Kollegen schon seit dem 1.1. für ihre Arbeit bezahlt werden. Der berufsübergreifende Equal Pay Day in Deutschland ist hingegen bereits am 19. März. Damit ist das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der Anwaltschaft ausgeprägter als in anderen Berufen.
Gehaltsunterschiede sind in der Anwaltschaft größer als in anderen Wirtschaftsbereichen
Nach einer anlässlich des Equal Pay Days veröffentlichten Untersuchung des Soldan Instituts beträgt das Lohngefälle zwischen angestellten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen 24 Prozent. Überraschend ist dies nicht: Denn die geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschiede in Deutschland sind in Unternehmen, die freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen erbringen, am größten.
„Lohnunterschiede können auch aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern oder Leistungsgruppen resultieren“, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Nach den Erkenntnissen unserer Untersuchung beeinflussen neben dem Geschlecht auch Prüfungsleistungen, Kanzleigröße und die wöchentliche Arbeitszeit die Höhe der von anwaltlichen Arbeitgebern gezahlten Gehälter.“ Direkte Gehaltsvergleiche seien daher nur eingeschänkt nützlich. Mit Hilfe des so genannten bereinigten Gender Pay Gap werden solche strukturellen Unterschiede berücksichtigt, dennoch bleiben erhebliche Gehaltsunterschiede: So erzielen in Kanzleien von zehn und mehr Berufsträgern die Rechtsanwältinnen nur 82 Prozent des Gehalts ihrer männlichen Kollegen, in kleineren Kanzleien 91 Prozent.
Die Kölner Berufsforscher sehen deshalb für die Zukunft besondere Probleme für größere Kanzleien, gut qualifizierte Berufseinsteiger in hinreichender Zahl zu gewinnen. Da der Frauenanteil unter den Absolventen stetig zunimmt, sind besonders ausgeprägte Einkommensnachteile von Frauen in größeren Kanzleien problematisch, wenn sie auch vom Arbeitgeber mitverantwortet sind. Kilian betont aber, dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss: „Denkbar ist, dass junge Rechtsanwältinnen jenseits des Einkommens auf andere Aspekte der Berufstätigkeit größeren Wert legen und dafür bereit sind, Abstriche beim Gehalt zu akzeptieren.“ Für diese Annahme spricht insbesondere, dass nach der Untersuchung des Soldan Instituts die Gehaltsunterschiede bei der Einstellung geringer sind als nach einigen Jahren Berufstätigkeit.
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Matthias Kilian
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0172 63 93 699 kilian@soldaninstitut.de
Über das Soldan Institut:
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und Wolters Kluwer Deutschland unterstützt. Der Institutsdirektor, Prof. Dr. Matthias Kilian, ist Inhaber einer Professur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln.