Wettbewerb für erfolgreiche Kanzleigründer

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Junge Anwälte, die den Sprung in die Selbständigkeit gewagt haben, können sich in diesem Jahr wieder für den Soldan Kanzlei-Gründerpreis bewerben. Diesen begehrten Preis verleiht der Kanzleispezialist Soldan aus Essen zusammen mit dem Deutschen Anwaltverein / Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nun zum 8. Mal.

Eine Fachjury entscheidet über die besten Gründungskonzepte und die überzeugendsten wirtschaftlichen Ergebnisse der Teilnehmer. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Zeitraum zwischen 2012 und 2014 allein oder mit anderen Partnern eine Kanzlei gegründet haben, können sich bis zum 15. August unter www.kanzleigruenderpreis.de bewerben. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Existenzgründerforums des Forums Junge Anwaltschaft am 21. und 22. Oktober in Hannover statt. Die Gewinner auf den ersten drei Plätzen dürfen sich über Soldan-Gutscheine von 5.000, 3.000 und 2.000 Euro freuen.

Mit dem Kanzlei-Gründerpreis wollen die Veranstalter auch ein Zeichen setzen. Denn immer weniger junge Anwälte sind heute bereit eine eigene Kanzlei zu gründen. Aus den Erhebungen des Soldan Instituts geht hervor, dass die Mehrheit lieber als angestellter oder freier Mitarbeiter in einer bereits etablierten Kanzlei arbeitet. „Der Soldan Kanzlei-Gründerpreis soll Anwälte zur Selbständigkeit ermutigen“, sagt Soldan-Geschäftsführer René Dreske. „Er zeigt eindrucksvoll, dass Kanzleigründer mit guten Konzepten und unternehmerischem Know-how auch in einem hart umkämpften Markt erfolgreich sein können.“