Soldan erleichtert Kontrolle beim Versenden von Nachrichten über das beA

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Anwältinnen und Anwälte haben keine Wahl: Vom 1. Januar 2022 müssen sie ihre Nachrichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versenden. Damit sind hohe Sorgfaltspflichten verbunden, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den vergangenen Monaten immer wieder gezeigt hat. Nur wenn eine Eingangsbestätigung nach §130a Abs. 5 Satz 2 ZPO vorliegt, besteht die Sicherheit, dass der Sendevorgang erfolgreich war (Az.: BGH VII ZR 94/21 vom 29.09.2021 und 5 AZB 9/20 vom 11.05.2021).

Beim beA läuft diese unverzichtbare Sicherheitskontrolle allerdings bislang etwas versteckt ab. Viele verschiedene Bestätigungen sind dazu erforderlich. „Die Überprüfung, ob der Sendevorgang erfolgreich war, ist etwas kompliziert“, stellt Christian Rekop, Leiter Business Development, Legal Tech und Services bei Soldan, fest. Wesentlich einfacher funktioniert die Sicherheitskontrolle des Sendevorgangs mit dem Soldan-Service beA-Direkt. Sehr schnell und sicher können die Nutzer den Übermittlungsstatus erkennen. Optional können die Nutzer auch über eine nicht erfolgreiche Übermittlung innerhalb von Sekunden über E-Mail informiert werden. Den neuen Service bei beA-Direkt bietet Soldan allen Kunden ab sofort an.