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beA: Das elektronische Postfach für Anwaltskanzleien

Seit 2018 besteht deutschlandweit die passive Nutzungspflicht in Bezug auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Als Rechtsanwalt müssen Sie demnach in regelmäßigen Abständen dort für Sie hinterlegte Nachrichten abrufen.

Ab dem 01.01.2022 gilt außerdem die aktive Nutzungspflicht: Auch das Übertragen von Dokumenten Ihrerseits an Justiz und Behörden muss zwingend über Ihr beA-Postfach erfolgen.

Damit diese Umstellung für Sie möglichst unkompliziert abläuft, bieten wir Ihnen verschiedene Services und Informationen.

Wie funktioniert das beA-Postfach?

Bei der Nutzung des Anwaltspostfachs steht Sicherheit im Vordergrund. Alle Ihre Nachrichten werden verschlüsselt an Justiz und Behörden versendet. Der Weg über Faxgeräte oder den Postweg entfällt. Lediglich, bei Auftreten eines technischen Problems, können Sie alternativ darauf zurückgreifen.

Es gibt zwei Zugangsmöglichkeiten zum Anwaltspostfach: Entweder, Sie integrieren beA über eine Schnittstelle in Ihrer Kanzleisoftware oder Sie loggen sich über den Browser Ihrer Wahl auf der offiziellen Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein.

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, der Zugang ist nur durch Kombination zweier Sicherungsmittel möglich: Mit einer beA-Chipkarte und einem Kartenlesegerät. Erst nach Eingabe Ihrer PIN erhalten Sie Zugang zum Inhalt Ihres Postfachs.

Zu versendende Dokumente sollten Sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen. Dazu ist eine weitere softwarebasierte Lösung oder entsprechende Signaturkarte notwendig.

beA: Prozesse vereinfachen mit beA-Direkt

Zwar ist das oben genannte Vorgehen sehr sicher, allerdings auch mit einem nicht zu vernachlässigendem Zeitaufwand verbunden. Über Ihr Mailpostfach erhalten Sie immerhin einen Hinweis über neue Nachrichten im Postfach – lesen können Sie sie aber erst nachdem Sie sich angemeldet haben.

Häufig ist das nur direkt aus der Kanzlei möglich. Hier verfügen Sie über eine aktuelle Client Security Software und können sich über die Kanzleisoftware einloggen: Natürlich erst nach Einlesen der beA-Karte und doppelter PIN-Eingabe.

Diese zeitraubenden Zwischenschritte möchten wir Ihnen ersparen. Mit beA-Direkt können Sie deshalb unkompliziert Ihre Nachrichten in Ihrem normalen Mailpostfach lesen und bearbeiten. Diese erhalten Sie per Push-Dienst. Auch das Versenden geht schneller und ohne komplizierte Arbeitsschritte wie das Eingeben einer PIN.

Sogar die qualifizierte elektronische Signatur wird erleichtert und kann von Ihnen per Knopfdruck eingefügt werden. Dabei ist unser Service natürlich genauso sicher, wie wenn Sie den herkömmlichen Zugang zum beA-Postfach nutzen.

Schulungen & Beratung durch Soldan

Bis spätestens 01.01.22 müssen Kanzleien aller Bundesländer auf das beA-Postfach umgestiegen sein. Damit die technische und organisatorische Umsetzung für Sie möglichst unkompliziert erfolgen kann, bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung an. Bei Interesse nutzen Sie gern unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.

Alternativ können Sie an einer unserer beA-Schulungen teilnehmen.

Bei Soldan erhalten Sie das Rundumpaket zu allen Fragen und Problemen, die beA betreffen.

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