Seit September ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb. Um ihre seitdem geltende passive Nutzungspflicht zu erfüllen, müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte regelmäßig ihre Post aus dem Postfach abrufen. Spätestens ab 2022 müssen sie dann auch Schriftsätze bei Gericht zwingend elektronisch einreichen (aktive Nutzungspflicht).
Lösungen von Soldan machen jetzt den Umgang mit beA komfortabel und einfach: Mit beA-Direkt können die Nutzer ihre beA-Nachrichten so unkompliziert empfangen und versenden wie jede andere E-Mail auch. Dafür ruft eine spezielle Software permanent die beA-Nachrichten ab und hält diese auf dem Kanzlei-Server bereit. Auf diese Weise erhalten die Nutzer ihre beA-Nachrichten, zum Beispiel in ihrem gewohnten E-Mail Posteingang, egal wo sie sich gerade befinden und sind unabhängig. Kein Mitarbeiter muss den zentralen Posteingang prüfen. Auch das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) ist direkt integriert. Das bedeutet, dass Nutzer die geforderten Empfangsbekenntnisse versenden können, ohne sich dafür selbst erst im beA anmelden zu müssen.
Mit dem Service beA-Direkt Plus können Abonnenten bereits ab dem 1.1.2019 Schriftsätze bei Gericht elektronisch einreichen, soweit dies bei den einzelnen Gerichten möglich ist. Sie können damit das beA in vollem Umfang bequem nutzen und sind der aktiven Nutzungspflicht schon einen deutlichen Schritt voraus. Ein weiterer Vorteil der beA-Direkt-Lösungen von Soldan ist, dass sie unabhängig von jeder Kanzlei-Software sind.
Weitere Details und Vorteile von beA-Direkt und beA-Direkt Plus lesen Sie in unserer neuen Broschüre.