Befragung zum Berufsrechtsbarometer 2015 angelaufen

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Soldan Institut holt Meinungsbild der Anwaltschaft ein

Das Soldan Institut befragt im Rahmen des „Berufsrechtsbarometers“ gegenwärtig wieder eine repräsentative Stichprobe der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
zu vielen aktuellen Themen der Rechts- und Berufspolitik. Im Jahr 2015 werden die Berufsangehörigen um ihre Meinung zu manchem „heißen Eisen“ gebeten:
Wie stehen die Anwälte zu einer möglichen Öffnung des Berufsrechts für eine interprofessionelle Berufsausübung? Wie stellen sich die Berufsträger die künftige Regelung ihrer Fortbildungspflichten vor? Was halten die Robenträger von der vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Regulierung der Syndikusanwaltschaft?

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts: „Wir befragen seit 2007 alle zwei Jahre durch eine Zufallsstichprobe ausgewählte Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte zu aktuellen Themen, die den Rechtsanwalt in eigenen Angelegenheiten betreffen. Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein interessantes Themenbündel geschnürt
und holen das Feedback zu mehr als einem Dutzend aktueller Fragestellungen ein. 
„Das Berufsrechtsbarometer wirft hierbei nicht nur einen Blick auf das Meinungsbild der Anwaltschaft zu bereits intensiv diskutierten oder erstmalig angedachten künftigen Änderungen des Berufsrechts. Es untersucht traditionell auch die Bedeutung von bereits in Kraft getretenen Reformprojekten. So werden die Teilnehmer der Studie in diesem Jahr zur Nutzung der 2013 geschaffenen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), zur Bedeutung des 2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetzes oder zu ihren Vorbereitungen auf den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) befragt.

Erste Ergebnisse der laufenden Befragung wird das Soldan Institut am Freitag, dem 12. Juni 2015 auf dem 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg im Rahmen der Veranstaltung
„Anwalt 2015: Rechtsanwälte, Kanzleien, Mandanten, Mandate“ präsentieren
(CCH, Saal C-3, 1. Obergeschoss, 13:30-15:30 Uhr). In Buchform wird das Berufsrechtsbarometer Ende 2015 erscheinen.

Hinweise für die Redaktionen

Im Rahmen des Berufsrechtsbarometers werden seit 2007 zweijährlich zwischen 900 und 1.200 zufällig aus der Gesamtheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
ausgewählte Berufsträger im Rahmen einer Telefax- und Onlinebefragung zu mehr als einem Dutzend Themen der Berufs- und Rechtspolitik befragt.
Themen des Berufsrechtsbarometers 2015 sind: Sanktionierte Fortbildungspflicht, Interprofessionelle Berufsausübung, Syndikusanwaltschaft, Berufsrechtskenntnisse als
Zulassungsvoraussetzung, Reorganisation der Anwaltsgerichtsbarkeit, Reform des Kammerwahlrechts, Handlungsmöglichkeiten der Kammern in Aufsichtssachen, Beschlüsse des
Deutschen Juristentags zur Reform der ZPO, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mediationsgesetz, Elektronischer Rechtsverkehr, Law Clinics.

Ausgewählte Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers werden traditionell unter dem Titel „Brennpunkte des anwaltlichen Berufsrechts“ in der Neuen Juristischen
Wochenschrift (NJW 2007, 2308 ff.; 2010, 31 ff.; 2011, 3413 ff., 2014, 1499 ff.) sowie in Einzelbeiträgen im Anwaltsblatt veröffentlicht.
Alle Ergebnisse des Berufsrechtsbarometers dokumentiert das Soldan Institut in Buchform.

Ansprechpartner Soldan Institut

Prof. Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
Tel.: 0221 5481 1123
Fax: 0221 5481 1125
Mobil: 0172 63 93 699
kilian@soldaninstitut.de

Pressekontakt

Annika Wolf
Hans Soldan GmbH
Bocholder Str. 259
45128 Essen
Tel.: 0201 8612 104
Fax: 0201 8612 108
Mobil: 01726393324
presse@soldan.de

Über das Soldan Institut

Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und WoltersKluwer Deutschland unterstützt.