Tagung zur Interessenkollision in Köln

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Das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, zählt neben Unabhängigkeit und Verschwiegenheit zu den Grundpflichten des Anwalts. Dennoch spielen in der anwaltlichen Praxis Interessenkonflikte immer wieder eine Rolle. Das Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln widmet jetzt seine Jahrestagung am 24. November 2017 diesem wichtigen Thema. „Im Fokus der Tagung steht aber nicht nur das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen, sondern die Interessenkollision im weitesten Sinne“, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Hans-Soldan-Stiftungsjuniorprofessur der Universität zu Köln. „Das Thema wird aus verschiedenen Blickwinkeln näher beleuchtet.“

Neben Grundfragen, beispielsweise Tätigkeitsverboten in Bürogemeinschaften oder strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen, beschäftigen sich die hochkarätigen Referenten auch mit konkreten praktischen Fragen: So gewährt beispielsweise Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, einen Einblick, wie die Kammern mit diesem Problem umgehen. Rechtsanwalt Dr. Marcel Klugmann, CMS Hasche Sigle, berichtet aus der Praxis einer internationalen Wirtschaftskanzlei und Rechtsanwalt Martin Huff, Geschäftsführer der Rechtanwaltskammer Köln, setzt sich mit der Interessenkollision als Complianceproblem in der Rechtsabteilung eines Unternehmens auseinander. Prof. Dr. Matthias Kilian schildert, welche Lösungsansätze im Ausland für diese Konflikte existieren. Zudem wird das Thema auch aus berufsethischer Perspektive diskutiert.

Das gesamte Programm finden Sie hier

Die Teilnahme an der Tagung, die an der Universität zu Köln stattfindet, ist kostenlos. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung über das Institut für Anwaltsrecht unter inst-war@uni-koeln.de, telefonisch unter 0221/470-5711 (Fax: 0221/470-4918) oder über dieses Online-Formular erforderlich.