Wissensmanagement in der Kanzlei: Wiki, Dossier

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Im dritten Beitrag dieser Serie sollen drei Möglichkeiten der Verkörperung des in der Kanzlei erzeugten Wissens  im Mittelpunkt stehen, die sich aufgrund ihrer Typizität auch in den meisten Kanzleisoftwareprodukten sehr gut unterbringen und strukturieren lassen. Bei diesen Formaten handelt es sich um das Dossier, die Checkliste und den Mustertext.

Tipp: Wichtige Fälle zu einem Wiki-Artikel, Dossier, Checklisten und Mustertexten ausarbeiten und in der dafür vorgesehenen Struktur der Kanzleisoftware, notfalls in einem Ordnersystem ablegen. 

Wiki und Dossier

Das Wiki (hawaianisch für „schnell“) ist die elektronische Hypertextform eines Dossiers. Es erlaubt die Verlinkung von Begriffen zu anderen Dokumenten und Artikeln und erzeugt damit eine verknüpfte Struktur der Informationen. Das Wiki hat den Vorteil, dass es ideal erweiterbar und versionierbar ist und somit gut von Teams gemeinsam genutzt werden kann. Eine Internetsuche zu dem Stichwort liefert Ihnen eine Fülle von Information zur Schaffung Ihres eigenen Kanzlei-Wiki. Die klassische Form der Informationsaufbereitung ist das Dossier. Es kann im Wesentlichen wie eine Fallakte angelegt werden, allerdings gibt es keine Beteiligten, da das Dossier eben nur als reiner „Fundstellencontainer“ zu einer rechtlichen Fragestellung dienen soll. Hierbei kann es sinnvoll sein, sich bei neuen Fällen noch ein wenig tiefer in die Materie einzuarbeiten, als dies der konkrete Fall erfordert, um sich einen Bereich mit seinen beratungsrelevanten Besonderheiten zur Gänze inhaltlich anzueignen (und um dieses Wissen ggf. später progressiv in eine neue Beratungsdienstleistung zu entwickeln). Die hierzu angelegte persönliche Fundstellensammlung befindet sich dann bspw. in dem Dossier „RVG-Besonderheiten“ oder „Lohnpfändung“.