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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kleingedrucktes muss sein – zu Ihrer und zu unserer Sicherheit. Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit, um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen der Hans Soldan GmbH (im Nachfolgenden Soldan) und deren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergän-zende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
  2. "Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei Soldan in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  4. Es bestehen ergänzende Bedingungen für die Produkt- und Dienstleistungsgruppen: Diese können unter "www.soldan.de", Navigationspunkt "AGB", eingesehen oder tele-fonisch unter 0201 8612-123 angefordert werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen in den jeweils aktuellen Werbemit-teln stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an Soldan richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Soldan behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.
  2. Nimmt Soldan ein Angebot des Kunden nicht an, teilt Soldan dies dem Kunden mit. Soldan kann ferner dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Soldan; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass Soldan mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. § 2 Nr. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
  4. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich Soldan den Rücktritt vom Vertrag vor. Soldan wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
  5. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behält sich Soldan eine entsprechende Beschränkung vor.
  6. Der Kaufvertrag kommt – wenn nicht zuvor die Annahme durch Soldan erklärt wurde - erst zustande durch die Zusendung der vom Kunden bestellten Artikel.

§ 3 Preise

  1. Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auslieferung geltenden gesetzl. Mehrwertsteuer.
  2. Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausge-schlossen.
  3. Die Preise für Bücher und Zeitschriften unterliegen der Buchpreisbindung und werden inklusive der gesetzl. Mehrwertsteuer ausgewiesen.

§ 4 Lieferung und Kosten

  1. Spesenpauschale: Für jede Bestellung erhebt Soldan eine Spesenpauschale in Höhe von 3,95 € (zzgl. gesetzl. MwSt.), soweit nicht ein in diesen oder ergänzenden Bedingungen angesprochener Sonderfall vorliegt. Diese Pauschale entfällt für Bücher und Zeitschriften bei Online-Bestellungen.
  2. Mindermengenzuschlag: Bei einem Bestellwert unter 50,00 € netto wird ein Mindermengenzuschlag von 4,95 € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer erhoben. Dieser Zuschlag entfällt für Bücher und Zeitschriften bei Online-Bestellungen.
  3. Bei Lieferungen laufender Ergänzungsbezüge, Updates und Fachzeitschriften berechnet Soldan die anfallende Spesenpauschale.
  4. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt Soldan.
  5. Die Lieferungen erfolgen frei Verwendungsstelle, Büromöbel generell frei Haus, es sei denn, dass eine Anlieferung frei Verwendungsstelle schriftlich vereinbart wurde.
  6. Zusätzliche Aufwendungen für Spezialverpackungen bei Transporten durch Bahn oder Spedition werden gesondert nach Art und Umfang berechnet.
  7. Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
  8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
  9. Auslandslieferungen erfolgen zu gesonderten Konditionen, die dem Kunden nach Auftragserteilung mitgeteilt werden.

§ 5 Rückgaberecht

  1. Der Kunde hat das Recht, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurückzugeben. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der zurück gegebenen Ware bei Soldan.
  2. Der Kunde muss mit Soldan telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen, um eine kostenlose Abholung durch den Logistikpartner zu veranlassen. Die unbenutzte Ware ist möglichst in der Originalverpackung zur Abholung bereitzustellen.
  3. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen bei Computern, bei Software mit gebrochenem Siegel, bei allen Büromöbeln, die in unterschiedlichen Farbvarianten erhältlich sind und in der Regel nach Bestelleingang gefertigt werden, bei solchen Waren, die nicht in unseren jeweils aktuellen Werbemitteln vorgestellt sind und/oder speziell auf Kundenwunsch angefertigt worden sind, sowie jegliche Sonderanfertigungen und bei Verbrauchsmaterialien, die sich nicht mehr in ungeöffneter Originalverpackung befinden. Ebenfalls von dem Rückgaberecht sind Zeitschriftenabonnements und Ergänzungslieferungen (hier gelten die Bezugs- und Kündigungsbedingungen der Verlage), Mängelexemplare, Buchbindearbeiten sowie Zeitschrifteneinzelhefte ausgenommen.

§ 6 Zeitschriftenabonnements, Ergänzungsbezüge / Updates

Zeitschriftenabonnements laufen bis zum Ende des Kalenderjahres der Bestellung und verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Gibt der jeweils herausgebende Verlag in den Bezugsbedingungen für den Kunden günstigere Fristen und Zeitpunkte an, so nehmen wir eine Kündigung auch zu diesen Bedingungen an. Die Bezugsbedingungen können dem Impressum der jeweiligen Zeitschrift entnommen werden.

Bei Ergänzungsbezügen zu Loseblattwerken und Updates zu CD-ROM/DVD gelten die Kündigungsfristen der herausgebenden Verlage.

§ 7 Gewährleistung

  1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden. Die Ware selbst ist auf sichtbare Transportschäden unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind Soldan unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
  2. Soldan leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsdauer erfolgen.
  3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
  4. Später entdeckte Mängel sind Soldan ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gilt § 377 HGB entsprechend.
  5. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  6. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle erstattet.

§ 8 Haftung

  1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelun-gen haftet Soldan nicht - gleich aus wel-chem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Soldan, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von Soldan der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte sonstige Pflichtverletzungen haftet Soldan nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
  3. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung oder beim Installationsservice auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.

§ 9 Zahlung

Per Rechnung
  1. Soldan liefert - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - gegen Rechnung. Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die vom Kunden zum Zwecke des Erhalts bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den elektronischen Rechnungsversand benannten E-Mail-Adresse wird der Kunde unverzüglich mitteilen. Im Falle einer fehlerhaften oder schuldhaft unterbliebenen Mitteilung über die Änderung der benannten E-Mail-Adresse erstattet der Kunde den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen. Der Kunde kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit schriftlich widerrufen. Es bleibt Soldan vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder Gesamtvorauskasse vorzunehmen. In diesem Fall erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Soldan behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und eingebauten Teilen auch im Rahmen von Dienstleistungsverträgen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Soldan jeden Wechsel seines Kanzleiortes oder seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen.

§ 11 Datenschutz & Werbesperre

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
  2. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, durch Anruf, Schreiben, Telefax oder E-Mail Werbezusendungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die jeweiligen oder alle Werbemittel gesperrt.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Essen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen Soldan und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand: August 2022.

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AGB Rainmaker

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Die Hans Soldan GmbH (Soldan) erbringt für den Kunden selbst oder über Partnerunternehmen die nachfolgend konkretisierten SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Kanzleimanagement Software.
  2. Vertragsgegenstand ist die
    • (a) Überlassung der Software „RAINMAKER“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) zur Nutzung über das Internet und
    • (b) Einräumung des hierzu erforderlichen Server-Speicherplatz es
  3. Soldan ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet Soldan nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

§ 2 Softwareüberlassung

  1. Soldan stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Soldan die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
  2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
  3. Soldan entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

§ 3 Nutzungsrechte an der SOFTWARE

  1. Soldan räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaSDienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
  3. Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäßeBenutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.

§ 4 Einräumung von Speicherplatz

  1. Soldan überlässt dem Kunden einen definierten Standard-Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird Soldan den Kunden darüber benachrichtigen.
  2. Soldan trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
  5. Soldan ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Soldan tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
  6. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
  7. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird Soldan dem Kunden unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
  8. Die Herausgabe der Daten erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
  9. Soldan stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.

§ 5 Support

  1. Der Umfang des Supports ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
  2. Soldan wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SOFTWARE und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der Geschäftszeiten gemäß Leistungsbeschreibung nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.

§ 6 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaSDienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:30 – 17:30 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden innerhalb der Service Zeiten. Soldan wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird Soldan den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
  3. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 1 (2) dieses Vertrags beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  3. Unbeschadet der Verpflichtung von Soldan zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  5. Jede Kanzlei erhält für den Zugriff eine Kanzlei ID. Für den einzelnen Nutzer wird der Kunde für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „Kanzlei ID“ und „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  6. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Soldan hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Sofern die Zustimmung Dritter zur Speicherung der Daten erforderlich ist, wird der Kunde diese Zustimmung vor Speicherung der betreffenden Daten auf dem vertragsgegenständlicher Server einholen und Soldan auf Anforderung nachweisen.

§ 8 Vergütung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, Soldan für die Überlassung der SOFTWARE und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Soldan.
  2. Einwendungen gegen die Abrechnung der von Soldan erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.

§ 9 Mängelhaftung/Haftung

  1. Soldan garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
  2. Für den Fall, dass Leistungen von Soldan von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
  3. Soldan ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Soldan davon in Kenntnis setzen. Soldan hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Kunde den Verdacht entkräftet hat.
  4. Schadensersatzansprüche gegen Soldan sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Soldan, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Soldan nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Soldan, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Soldan haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
  5. Soldan haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Soldan, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats beendet werden.
  2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist Soldan insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 11 Datenschutz/Geheimhaltung

  1. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des BDSG (neu) durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
  2. Soldan verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von Soldan als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Soldan erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich Soldan vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
  3. Soldan verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Sitz der beklagten Partei.

§ 13 Sonstiges

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
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AGB Schilder, Stempel und Sonderanfertigungen

§ 1 Allgemeines

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.

§ 2 Vertragsschluss (Ergänzung zu § 2 Grund-AGB)

  1. Bei Nichterteilung/Stornierung eines Auftrages werden 25 % des Preises für die Schilder, Stempel bzw. Sonderanfertigungen berechnet.
  2. Weist der Auftraggeber dem Auftragnehmer niedrigere oder der Auftragnehmer höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren bzw. höheren Aufwendungen festzusetzen.

§ 3 Entwürfe und Abnahme

  1. Entwürfe und Korrekturen für Schilder, Stempel und Sonderanfertigungen werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, das Produkt wurde inklusive dieser Leistungen angeboten.
  2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des Endproduktes benötigt werden, an den Auftraggeber herauszugeben, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur auf besonderen Auftrag und gegen Berechnung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert.

§ 4 Lieferung (Ergänzung zu § 4 Grund-AGB)

Schilder werden generell in Spezialverpackung zur Selbstmontage geliefert.

§ 5 Gewährleistung (Ergänzung zu § 7 Grund-AGB)

  1. Bei Emailleschildern berechtigen kleine zumutbare Unregelmäßigkeiten und Abweichungen in den Farben, wie solche, die bei der „Eigenart der Herstellung“ (Aufschmelzen von Glasmassen und Glasuren) vorkommen, nicht zu Abzügen oder Annahmeverweigerung.
  2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

§ 6 Haftung (Ergänzung zu § 8 Grund-AGB)

  1. Fehler, die im Manuskript enthalten oder durch undeutliche Angaben entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  2. Die Begutachtung von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler.
  3. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht durch den Auftragnehmer. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren und Schadprogramme einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

Stand: Juli 2013.

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AGB Reparatur- und Wartungsdienstleistungen

§ 1 Allgemeines

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.

§ 2 Vertrag

Vertragsgegenstand ist die Reparatur- oder Wartungsleistung als Einzelauftrag.

§ 3 Auftragsabwicklung

  1. Gegenstände, die Soldan außerhalb der Gewährleistung zur Reparatur übergeben oder zugesandt werden, müssen in der Originalverpackung oder sonst ordnungsgemäß und transportsicher verpackt sein.
  2. Vor jeder Reparatur erfolgt ein Kostenvoranschlag. Bei Nichtausführung der Reparatur werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt.
  3. Wird der Auftrag vor der Auftragsabwicklung zurückgenommen, berechnet der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von 40 % des veranschlagten Betrages. Weist der Auftraggeber dem Auftragnehmer niedrigere oder der Auftragnehmer höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren bzw. höheren Aufwendungen zu bezahlen.

§ 4 Leistung

Der Auftraggeber trägt die alleinige Sorge für die Sicherung seines Datenbestandes und der Anwendersoftware durch geeignete Maßnahmen (Backup etc.). Die Wiederherstellung von Anwendungssoftware ist eine Sonderleistung und nicht Bestandteil des Auftrags.

§ 5 Unterstützung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen Betriebsbedingungen des Herstellers sowie die produktspezifischen Vorgaben einzuhalten. Verbrauchsmaterial und Datenträger müssen den Herstellerangaben entsprechen.
  2. Der Auftraggeber sichert regelmäßig, spätestens vor Beginn der Leistung durch den Auftragnehmer seine digitalen Daten (vergleiche § 4).

§ 6 Gewährleistung des Auftragnehmers (Ergänzung zu § 7 Grund-AGB)

  1. Die Gewährleistung entfällt, sollte ein Schaden an einem Gerät auftreten und der Auftraggeber für dieses Gerät seinen Pflichten aus § 5 nicht nachgekommen sein.
  2. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen (vergleiche §§ 4, 5 Abs. 2).

Stand: Juli 2013.

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Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen "Die verrückte halbe Stunde"
  1. "Soldan verrückte halbe Stunde" ist ein Gewinnspiel der Hans Soldan GmbH Bocholder Straße 259 45356 Essen. Wir verlosen täglich (ab Start des Gewinnspiels bis zum Ende des Gewinnspiels) in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr einen Sachpreise im Wert von EUR 1 -1.000. An der Verlosung dürfen alle Kunden von der Hans Soldan GmbH teilnehmen. Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen Sie lediglich die jeweiligen Mindestbestellwerte im definierten Zeitfenster (Werktags von Montag bis Freitag ab dem 26.07.2023 von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr) erreichen sowie "Ich will“ im freien Kommentarfeld Ihres Bestellabschlussfensters „Checkout“ hinterlegen. Es gilt der protokollierte Zeitpunkt Ihrer Online-Shop Bestellung www.soldan.de. Verlost wird der Gewinn am jeweiligen Folge- bzw. Werktag. Die Gewinner werden durch die zufällige Ziehung unter allen Teilnehmern, die in der genannten Zeit, eine Online-Shop-Bestellung auslösen ermittelt und von uns per Telefon über den Gewinn informiert. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie in die Erhebung und Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse ein. Wir erheben, speichern und verarbeiten diese personenbezogenen Daten zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und um Sie im Falle eines Gewinns zu benachrichtigen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Sie können die Einwilligungen jederzeit durch Nachricht an uns widerrufen. Ihre Daten werden anschließend gelöscht.
  2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
  3. Teilnehmerin oder Teilnehmer kann jede natürliche Person sein, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bevollmächtigte der Hans Soldan GmbH, deren Familienmitglieder und Haushaltsangehörige. Die Hans Soldan GmbH behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder Betrug (auch schon bei Versuchen) oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vor. Mögliche Gewinne sind zurückzugeben, sofern eine Stornierung der Bestellung nach Bestelleingang vorliegt. Die Hans Soldan GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem, objektivem Grund.
  4. Das Gewinnspiel findet nur Werktags (von Montag bis Freitag) in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr ab dem 26.Juli 2023 bis zum 31.Juli 2023 statt.
  5. Die Ausgabe des Gewinns erfolgt direkt im Anschluss des Gewinnspiels am 31.07.2023 durch die Hans Soldan GmbH.
  6. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung des Gewinns wird nicht vorgenommen.
  7. Datenschutzinformationen: Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur für Zwecke dieses Gewinnspiels auf Basis der Einwilligung jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers gemäß Art. 6 Absatz 1a EU-DSGVO. Weitere Datenschutzinformationen können jederzeit unter soldan.de/soldan-datenschutz eingesehen werden.
  8. Eine über die Zwecke dieses Gewinnspiels hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten wird der Veranstalter nur dann vornehmen, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer dazu eine separate schriftliche Zustimmungserklärung abgegeben hat. Die Abgabe einer solchen Zustimmungserklärung für eine weitergehende Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.
  9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen

§ 1 Allgemeines

Eine Teilnahme am Gewinnspiel der Hans Soldan GmbH, Essen (nachfolgend „die Veranstalterin“ genannt), ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mitarbeiter/innen der Veranstalterin und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Der/Die Teilnehmer/in hat das Gewinnspielformular vollständig und inhaltlich richtig auszufüllen.
  3. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfalle sein/ihr Name und Bild im Internet und in Printmedien veröffentlicht wird.
  4. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  5. Die Teilnahme ist nicht von einer Bestellung abhängig.

§ 3 Gewinn

  1. Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, vergeben. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.
  2. Der/Die Gewinner/in wird schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.
  3. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht binnen 3 Monaten auf die Gewinnmitteilung, verfällt der Gewinn ersatzlos.

§ 4 Haftung

  1. Schadenersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind - innerhalb des gesetzlich zulässigen - unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
  2. Ferner haftet die Veranstalterin nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel- Internetseite. Die Veranstalterin wird jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel- Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernimmt die Veranstalterin keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

§ 5 Datenschutz

  1. Die Veranstalterin gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Veranstalterin wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen.
    Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Adventskalenders beauftragte Unternehmen Happy Contests GmbH, Maximilianstraße 14, 86150 Augsburg dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Adventskalenders erheben, speichern und nutzen muss.
  3. Die Veranstalterin speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer/ in ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der/Die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Sofern der/die Teilnehmer/in sein Einverständnis zur Speicherung und Verwendung der Daten widerruft, schließt dies ihn/sie von der weiteren Teilnahme am Gewinnspiel aus.
  4. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere Ihren Rechten, finden Sie unter https://www.soldan.de/soldan-datenschutz

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

§ 7 Gerichtsstand / anwendbares Recht

  1. Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Veranstalterin vereinbart.
  2. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Veranstalterin ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Dezember 2020

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AGB Druckerzeugnisse der Hans Soldan Druck GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Für den Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hans Soldan Druck GmbH (Auftragnehmer).
  2. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  3. Für den Auftrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Auftragserteilung ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung und Zugang des Auftrags beim Auftragnehmer verbindlich. Eines Zugangs einer Annahmeerklärung seitens vom Auftragnehmer bedarf es nicht.
  2. Wird der Auftrag vor Vollendung des Werkes zurückgezogen, berechnet der Auftragnehmer einen Pauschalbetrag von 40% des Nettoentgeltes. Weist der Auftraggeber dem Auftragnehmer niedrige oder der Auftragnehmer höhere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigen bzw. höheren Aufwendungen festzusetzen.
  3. Der Auftragnehmer kann den Auftrag jederzeit ablehnen.
  4. Wichtige Gründe berechtigen den Auftragnehmer auch zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zu fristloser Kündigung, wenn der Auftragnehmer erst nach Annahme des Auftrages Kenntnis davon erhält. Der Rücktritt wird gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich erklärt.

§ 3 Auftragsabwicklung

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die erforderlichen und drucktechnisch verwendbaren Unterlagen spätestens 8 Werktage vor Produktionsbeginn zur Verfügung zu stellen. Ansonsten kann der Auftrag zu dem vereinbarten Termin nicht ausgeführt werden. Der Auftraggeber kann bei verspäteter Übersendung der Unterlagen keine Ansprüche wg. Verzögerung geltend machen; seine Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen. Die Rückgabe der dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers nach Erfüllung des Auftrages.
  2. Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber einen Abzug zur Korrektur. Teilt der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen seine Änderungswünsche mit, gilt der übermittelte Abzug als freigegeben.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nachträgliche Änderungen dem Auftragnehmer so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass die technische Ausführung möglich ist. Nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand berechnet.
  4. Wird die Durchführung des Auftrages aus Gründen verzögert, unterbrochen oder vorzeitig beendet, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so hat dies keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Teilerstattungen entsteht dem Auftraggeber hieraus nicht. Das Gleiche gilt auch für den Fall der Rücknahme oder Einschränkung des Auftrages nach Auftragserteilung.
  5. Der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber entfällt, wenn der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt und der Auftraggeber den Grund nicht zu vertreten hat.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preisliste oder der Angebotspreis des Auftragnehmers. In den Preisen ist die Fertigung eines Korrekturabzugs enthalten. Die Fertigung eines weiteren Korrekturabzuges sowie Leistungen die über den Umfang des Angebotes hinausgehen werden nach Aufwand berechnet. Aufträge ohne Angebot und Preis in der Liste werden ebenfalls nach Aufwand abgerechnet.
  2. Die Preise verstehen sich zzgl. der bei der Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
  3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung werden mit € 5.00 in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das Konto 173066200, BLZ 44070050 des Auftragnehmers zu leisten.
  4. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen. Dies gilt auch im kauf-männischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.

§ 5 Gewährleistung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die für die Durchführung des Auftrages benötigt werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich gewerblicher Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte und Namensrechte.
  2. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die vorgenannten Rechte und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Nutzung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Druckerzeugnisherstellung.
  3. Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt des Werkes. Er stellt den Auftragnehmer von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche sowie sonstige Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.

§ 6 Gewährleistung des Auftragnehmers

  1. Änderungen an dem übermittelten Korrekturabzug müssen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang mitgeteilt werden. Für verspätete Korrekturen wird die Haftung ausgeschlossen.
  2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Zugang des Endlayoutes des Vertragsgegenstandes bzw. nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Gewährleistungs- und/ oder Haftungsanspruch.
  3. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommenes Druckwerk zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch leichte Farbabweichungen aufgrund der vom Auftraggeber gewünschten Papierqualität bzw. Druckweise.
  4. Bei unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe, beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung. Bei Lieferung der Nachbesserung übergibt der Auftraggeber dem Spediteur die mangelhafte Ware. Sollte diese nicht oder nicht vollständig an den Spediteur übergeben werden, erklärt sich der Auftraggeber mit einer separaten Berechnung dieser fehlenden Stückzahl zum beauftragten Preis, reduziert auf diese Stückzahl, bereit. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatz kann nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung geltend gemacht werden.
  5. Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.

§ 7 Haftung des Auftragnehmers

  1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Auftragnehmer nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen wird die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
  3. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 8 Agenturen

Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 9 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Essen. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist Essen Gerichtsstand. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt, ist Essen Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermittelt werden kann.

§ 10 Daten

  1. Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.
  2. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen und für ihn kostenfreien Veröffentlichung seiner in diesem Auftrag genannten Daten und Texte in weiteren vom Auftragnehmer erstellten Objekten in gedruckter, elektronischer (z.B. CD-ROM) oder operatorgestützter Form zu Demonstrations- oder Marketingzwecken einverstanden. Ein Anspruch des Kunden auf kostenfreie Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Zustimmungsklausel nicht.

Stand: Juli 2013.

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hans Soldan GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen liegen allen gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Soldan und seinen Lieferanten zugrunde. Widerspricht der Lieferant dem Inhalt unserer Einkaufsbedingungen nicht unverzüglich, ausdrücklich und gesondert, so gilt sein Einverständnis mit unseren Einkaufsbedingungen als erteilt. Mit Annahme einer Bestellung erklärt der Lieferant gleichzeitig den Ausschluss seiner eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie den Verzicht auf unseren ausdrücklichen Widerspruch hiergegen; dies gilt auch für den Fall, dass einer Auftragsbestätigung eigene Verkaufs- und Lieferbedingungen beigefügt sind. Diesen wird hiermit ausdrücklich und vorsorglich widersprochen.
  2. "Lieferant" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die Soldan mit Waren und / oder Dienstleistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit beliefert.

§ 2 Rangfolge

Für die Art und den Umfang der beidseitigen Leistungen gilt die nachstehende Rangfolge:

  1. Der Rahmenvertrag,
  2. die Bestimmungen der jeweiligen Bestellung,
  3. die in der Bestellung aufgeführten weiteren Vertragsbedingungen sowie spezielle und allgemeine technische Bedingungen,
  4. diese allgemeinen Einkaufsbedingungen.

§ 3 Bestellungen

  1. Eine rechtswirksame Bestellung liegt grundsätzlich nur vor, wenn diese schriftlich erfolgt oder bei mündlicher Auftragserteilung durch Soldan später schriftlich bestätigt worden ist. Die Schriftform ist auch bei Übermittlung auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung gewahrt. Mündliche Nebenabreden zur Bestellung sind nur verbindlich, wenn sie durch Soldan schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen.
  2. Eine Bestellung ist vom Lieferanten unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

§ 4 Leistungsänderung

  1. Geplante Änderungen / Erweiterungen des Liefer- bzw. Leistungsumfanges wird der Lieferant Soldan unverzüglich mitteilen. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung seitens Soldan.
  2. Soldan wird dem Lieferanten innerhalb von acht Tagen schriftlich mitteilen, ob die gewünschten Änderungen möglich sind.

§ 5 Preise

  1. Die in der Bestellung genannten Preise sind, einschließlich sämtlicher Nachlässe und Zuschläge, Festpreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
  2. Sind die Preise bei Auftragserteilung noch nicht endgültig festgelegt, so sind sie uns unverzüglich nach Eingang unserer Bestellung bekannt zugeben. In diesem Fall wird die Bestellung erst mit unserer abschließenden Preisbestätigung wirksam.

§ 6 Lieferfristen

  1. Die in der Bestellung angegebenen Termine der Lieferung bzw. Leistung sind bindend (§ 376 HGB).
  2. Sobald der Lieferant annehmen muss, dass ihm die Lieferung bzw. Leistung zu dem in der Bestellung angegebenen Termin nicht möglich ist, ist er verpflichtet, Soldan dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer des Lieferverzuges anzuzeigen. Soldan ist in diesem Fall berechtigt, eine Nachfrist zu setzen und im Falle der Nichteinhaltung der Nachfrist wahlweise Schadensersatz zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Lieferverhinderung nicht auf höherer Gewalt beruht. Im Falle höherer Gewalt obliegt dem Lieferanten die Beweislast für das Vorliegen ihrer Voraussetzung. Das Setzen einer Nachfrist ist für den Fall entbehrlich, dass der Lieferant in Vermögensverfall gerät oder über sein Vermögen der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gestellt wird. Der von Soldan geltend zu machende Schadenersatz erstreckt sich auch auf den durch den Lieferverzug entgangenen Gewinn.
  3. Bei vorzeitiger Lieferung erfolgt Valuta zum Zeitpunkt der ursprünglich vorgesehenen Anlieferung.
  4. Der Lieferant ist zu Teillieferungen / -leistungen grundsätzlich nur mit schriftlicher Genehmigung von Soldan berechtigt.
  5. Im Übrigen gilt § 8 Ziffer 2.

§ 7 Lieferung / Versand

  1. Je nach Anforderung von Soldan erfolgt die Lieferung an das Soldan-Logistikcenter oder im Streckengeschäft direkt an den Soldan-Kunden. Lieferung an das Soldan-Logistikcenter: die Lieferung erfolgt frei Haus in einer für den Weiterversand an den Kunden entsprechend stabilen Einzelverpackung, einschließlich Verpackungs-, Versand- und sonstiger Kosten. Auf der Verpackung ist gut sichtbar die Soldan Artikel-Nummer anzubringen, andernfalls erfolgt die unfreie Rücksendung an den Lieferanten. Neben der Versandanschrift sind in den Transportpapieren die Soldan-Bestellangaben (Bestell-Nr., Bestelldatum, Soldan Artikel-Nummer) anzugeben. Lieferung im Streckengeschäft: die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung frei Haus oder frei Verwendungsstelle an die von Soldan auf der Bestellung vorgegebenen Lieferanschrift. Der Lieferant stellt Soldan den Warenwert zzgl. eventuell vereinbarter Verpackungs-, Versand- und sonstiger Kosten in Rechnung. Die Lieferungen sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden.
  2. Es sind die für Soldan günstigsten Transportmöglichkeiten zu wählen, sofern Soldan nicht ausdrücklich bestimmte Beförderungsvorschriften angegeben hat.
  3. Die durch Fehlleitung von Lieferungen entstehenden Kosten trägt der Lieferant, sofern er den Transport übernimmt oder die Fehlleitung des Transportes zu vertreten hat.
  4. Der Lieferant stellt sicher, dass bei Lieferungen an die Kunden von Soldan keine Versandpapiere zur Anwendung kommen, aus denen seine Anschrift als Absender hervorgeht.
  5. Der Lieferant stellt ebenfalls sicher, dass den Lieferungen keinesfalls Rechnungskopien oder sonstige Schriftstücke beigefügt werden, aus denen die Einkaufspreise oder sonstige Konditionen von Soldan hervorgehen.

§ 8 Produkte & Schutzrechte

  1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Produkte nach allgemeinen deutschen Industrienormen zu testen und Soldan auf Anfrage die Testergebnisse kostenlos zur Verfügung zu stellen. Soweit Soldan eigene Tests durchführt, gelten diese nicht als Abnahme.
  2. Auf das Ausbleiben notwendiger, von Soldan zu liefernden Unterlagen, kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er diese Unterlagen trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.
  3. Für den Fall, dass der Lieferant Produkte liefert, die Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthalten, ist der Lieferant verpflichtet, vor der Lieferung Produktinformationen, insbesondere EG-Sicherheitsdatenblätter (§ 14 GefStoffV) zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für Informationen bezüglich gesetzlich bedingter Vermarktungsbeschränkungen. Der Einsatz von krebserregenden oder solchen Stoffen, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein, ist Soldan anzuzeigen.
  4. Der Lieferant trägt Sorge für die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit der von ihm zu erstellenden Unterlagen und Berechnungen sowie deren uneingeschränkte Eignung im Rahmen des Vertragszweckes.
  5. Der Lieferant versichert, durch die Lieferung keine in- oder ausländischen Schutzrechte Dritter, insbesondere keine gewerblichen Schutzrechte, zu verletzen und leistet hierfür Gewähr. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung muss er Soldan sämtlichen, eventuell hieraus entstehenden Schaden ersetzen.
  6. Der Lieferant haftet dafür, dass Soldan überlassene Produktbeschreibungen, Prospekte, Kataloge, Werbetexte und sonstige Texte, die in Werbemittel von Soldan übernommen werden sollen, den jeweils geltenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Im Falle der wettbewerbsrechtlichen Beanstandung dieser vom Lieferanten übernommenen Texte oder auf diesen Texten aufbauender eigener Werbung durch Soldan, ersetzt der Lieferant den Schaden und erstattet die Kosten, die durch Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen Soldan sowohl als Kosten der Rechtsverfolgung als auch als Vorlauf (z. B. wegen vergeblicher Werbeaufwendungen) sowie Folgekosten entstehen.

§ 9 Muster, Zeichnungen, Modelle und Unterlagen

  1. Muster, Zeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen, die Soldan dem Lieferanten zur Verfügung stellt, bleiben das Eigentum von Soldan. Sie sind unverzüglich nach Abwicklung des Vertrages unaufgefordert auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden.
  2. Für etwaigen Verlust oder Missbrauch haftet der Lieferant.
  3. Er verpflichtet sich, alle übergebenen Unterlagen nur für die Aufträge von Soldan zu verwenden, über deren Gebrauch und Inhalt Stillschweigen zu bewahren und sie ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten nicht die vom Lieferanten eingeschalteten Sonderfachleute und Subunternehmer, wenn sie sich gegenüber dem Lieferanten in gleicher Weise zur vertraulichen Handhabung verpflichtet haben.

§ 10 Mängelrüge

  1. Die Rügefrist für einen offenen Mangel beträgt 12 Werktage ab Entgegennahme der Lieferung.
  2. Bei versteckten Mängeln beträgt die Rügefrist 12 Werktage ab Entdeckung des Mangels.
  3. Die Zahlung des Kaufpreises durch Soldan enthält nicht den Verzicht auf die Mängelrüge oder auf den Einwand unvorschriftsmäßiger Lieferung.

§ 11 Gefahrübergang

Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung geht erst auf Soldan über, nachdem die Lieferung / Leistung Soldan übergeben und von Soldan abgenommen bzw. die Frist des § 10 abgelaufen ist.

§ 12 Gewährleistung

  1. Soldan stehen die gesetzlichen Mängelansprüche ungekürzt zu. Sie verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Soldan kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. die Herstellung eines neuen Werkes verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt im Einvernehmen mit dem Lieferanten unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange von Soldan.
  2. Werden Teile des Vertragsgegenstandes im Rahmen der Mängelansprüche geändert oder durch andersartige Teile ersetzt, so sind die entsprechenden Ersatz- und Reserveteile auf Kosten des Lieferanten zu ändern oder auszuwechseln.
  3. Im Falle des Rücktritts ist Soldan berechtigt, die Leistungen des Lieferanten unentgeltlich bis zur Beschaffung eines geeigneten Ersatzes weiter zu benutzen. Der Lieferant trägt im Falle des Rücktritts die Kosten des Abbaus / der Beseitigung und die Rückfracht und übernimmt die Entsorgung.
  4. Der Lieferant stellt Soldan von Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüchen der Kunden frei, soweit die Ansprüche auf Mängeln der gelieferten Ware oder Verschulden des Lieferanten oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen; Dies gilt auch für Folgeschäden und -kosten.
  5. Der Lieferant übernimmt die volle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und stellt Soldan insbesondere im Hinblick auf jedwede Inanspruchnahme frei, die Kunden auf dieser Grundlage gegen Soldan geltend machen.

§ 13 Kündigung / Rücktritt

Der Vertrag kann von Soldan jederzeit gekündigt werden. Abweichend von den gesetzlich geregelten Kündigungsfolgen gilt:

  1. Wird aus einem Grund, den der Lieferant zu vertreten hat, von Soldan gekündigt, so sind dem Lieferanten die bis zum Zugang der Kündigung erbrachten Einzelleistungen, die von Soldan verwertet werden, zu vergüten. Schadensersatzansprüche von Soldan bleiben unberührt. Insbesondere hat der Lieferant entstehende Mehraufwendungen zu ersetzen.
  2. Wird aus einem Grund, den der Lieferant nicht zu vertreten hat von Soldan gekündigt, erhält der Lieferant die vereinbarte Vergütung für bis zum Zugang der Kündigung erbrachte und von Soldan abgenommene Einzelleistungen. Weitergehende Ansprüche des Lieferanten sind ausgeschlossen.
  3. Soldan erwirbt Eigentum an den vergüteten Teilleistungen.
  4. Ferner ist Soldan berechtigt, anstatt der Ausübung des Rücktrittrechts vereinbarte monatliche Teilmengen zu reduzieren oder die Lieferfrist zu verlängern. Macht Soldan von diesem Recht Gebrauch, so stehen dem Lieferanten keine Schadensersatzansprüche zu.

§ 14 Rücknahmevereinbarung

Falls die vom Lieferanten gelisteten Produkte nicht mehr im Sortiment geführt oder Direktlieferungen vom Kunden retourniert werden, hat Soldan das Recht, ohne Vorbehalte, restliche, original verpackte Bestände dieser Ware an den Lieferanten zurückzusenden. Die Art der Rücksendung und das Datum werden einvernehmlich abgestimmt. Der Lieferant erteilt Soldan nach Erhalt der Rücksendung eine Gutschrift in Höhe des zuletzt gezahlten Einkaufspreises.

§ 15 Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen

  1. Die auszufertigenden Rechnungen sind nach erfolgter Lieferung / Leistung per E-Mail als pdf. Dateianhang an folgende E-Mail-Adresse zu senden: rechnungseingang@soldan.de. Pro Rechnungsanhang muss zwingend eine gesonderte E-Mail versendet werden. E-Mails mit mehr als einem Dateianhang können nicht verarbeitet werden und die Rechnung gilt als nicht zugestellt. Alternativ ist die Rechnung an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift zu senden.
  2. Rechnungen über Teillieferungen / -leistungen sind mit dem Vermerk "Teillieferungsrechnung" bzw. "Teilleistungsrechnung", Schlussrechnungen mit dem Vermerk "Schlussrechnung" zu versehen.
  3. Je Rechnung muss die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Originalrechnungen dürfen keinesfalls der Warenlieferung beigefügt werden.
  4. Zahlungen durch Soldan erfolgen grundsätzlich durch Überweisung.
  5. Falls nichts anderes vereinbart, wird die Rechnung innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tagen netto bezahlt.
  6. Soldan ist berechtigt, gegen die Kaufpreisforderung des Lieferanten mit fälligen Gegenforderungen – gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes – aufzurechnen.

§ 16 Abfallentsorgung

  1. Soweit bei den Lieferungen / Leistungen des Lieferanten Abfälle entstehen, verwertet oder beseitigt der Lieferant die Abfälle – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung – auf eigene Kosten gemäß den Vorschriften des Abfallrechts.
  2. Eigentum, Gefahr und die abfallrechtliche Verantwortung gehen zum Zeitpunkt des Abfallanfalls auf den Lieferanten über.

§ 17 Unfallverhütung

Der Lieferant hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und den allgemeinen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Er hat sämtliche Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Hierfür leistet der Lieferant Gewähr und ist Soldan zum Ersatz eines eventuell aus der Nichtbeachtung solcher Vorschriften entstehenden Schadens verpflichtet.

§ 18 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Der Lieferant ist verpflichtet, alle Informationen, die er bei Durchführung des Vertrages erhält, uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die dem Lieferanten bei Empfang bereits bekannt waren oder von denen er anderweitig auf legalem Wege Kenntnis erlangt hat.
  2. Der Lieferant ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz einschließlich der schriftlichen Verpflichtung von Mitarbeitern nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. Er hat diese Verpflichtung allen von ihm mit der Durchführung des Vertrages beauftragten Personen aufzuerlegen.
  3. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die Soldan aus der Verletzung dieser Verpflichtung erwachsen.
  4. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm von Soldan überlassenen oder sonst zur Kenntnis gebrachten Kundenanschriften geheim zu halten und weder selbst – sei es auch nur für eigene Werbezwecke – zu verwenden, noch Dritten mitzuteilen.

§ 19 Fremdwerbung

Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit Soldan bestehenden Geschäftsbeziehung in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von Soldan zulässig.

§ 20 Vertragsstrafe

  1. Der Lieferant verpflichtet sich, nachfolgende Direktaufträge des Kunden an Soldan abzugeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Lieferant eine Vertragsstrafe unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhangs in Höhe von 5.000,– €.
  2. Ferner wird unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,– € fällig bei Verstoß gegen § 7 Ziffer 4, § 18 Ziffer 4, § 9 Ziffer 3. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 21 Einhaltung der Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes (§13 MiLoG)

Der Lieferant garantiert, dass er und etwaige Unterauftragnehmer während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung sämtliche Verpflichtungen des Mindestlohngesetzes gegenüber den jeweiligen Berechtigten erfüllt. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt Soldan zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 22 BattG und ElektroG

Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren und Produkte, insbesondere die darin enthaltenen oder diesen beigefügten Batterien i.S.d. § 2 Abs. 1 ff. BattG, durch diesen, jedenfalls aber durch den Hersteller im Sinne des § 2 Abs. 15 BattG, gemäß § 4 BattG ordnungsgemäß gegenüber dem Bundesumweltamt angezeigt worden sind. Auf Anfrage wird dieser die Anzeigebestätigung des Bundesumweltamtes im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegen. Die vorstehende Garantie gilt auch für etwaige in der Vergangenheit an Soldan gelieferten Batterien. Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ElektroG i.V.m. Anhang I, durch diesen, jedenfalls aber durch den Hersteller im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG, gemäß den Vorgaben des ElektroG ordnungsgemäß gegenüber der EAR registriert worden sind. Auf Anfrage wird dieser die Anzeigebestätigung der EAR und die Registrierungsnummer der Produkte und Marken vorlegen, für die eine Registrierung erfolgt ist und die an Soldan im Rahmen bestehender und / oder künftiger Vertragsbeziehungen geliefert werden. Die vorstehende Garantie gilt auch für etwaige in der Vergangenheit an Soldan gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte.

§ 23 LMIV

Alle an Soldan gelieferten Lebensmittel müssen der Kennzeichnungs- und Informationspflicht der aktuellsten Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen.

§ 24 Tonerlieferungen

Der Lieferant garantiert, dass die an Soldan gelieferten Original-Markentoner, direkt vom Hersteller oder aus offiziellen vom Hersteller freigegebenen Vertriebskanälen stammen. Ferner versichert der Lieferant, dass alle an die Hans Soldan GmbH gelieferten Waren für den deutschen beziehungsweise für den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmt und lizensiert sind. Die Lieferung von Reimporten, Projektwaren sowie Plagiaten wird nicht als ordnungsgemäße Lieferung akzeptiert und von Soldan zurückgewiesen.

§ 25 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
  2. Ist der Lieferant Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Essen. Dasselbe gilt, wenn der Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferantendaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.

Stand: 10/2015.

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Anlieferungsrichtlinien

1  Allgemeine Daten

Die Westermann Logistik GmbH, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig ist von der Hans Soldan GmbH als Logistik-Dienstleister beauftragt.

1.1 Anlieferadressen
Paket- und Paletten-Anlieferung:
Westermann Logistik GmbH
Am Hauptgüterbahnhof 23
38126 Braunschweig

Gesamte LKW-Ladung:
Krage und Gerloff Logistik GmbH
Außenlager Westermann Logistik, Halle 4
Westfeld 3
39397 Schwanebeck

1.2 Annahmezeiten
Montag bis Freitag 07:00 bis 13:30 Uhr

1.3 Ansprechpartner
Hans Soldan GmbH
Tel.: 0531 708 907
Tel: 0531 708 931
E-Mail: we@westermann-logistik.de

Westermann Logistik-Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragte
E-Mail: gefahrstoff@westermanngruppe.de

2  Anlieferungsrichtlinien

2.1 Avisierung
2.1.1 Zur zeitnahen Entladung der LKW ist jede Anlieferung von der Lieferfirma oder deren Beauftragte ab 3 Paletten mindestens einen Tag, ab 10 Paletten mindestens 3 Tage vor Ablieferung per Fax oder E-Mail zu avisieren.
2.1.2 Nicht avisierte Anlieferungen können zur Annahmeverweigerung führen.
2.1.3 Zur Avisierung benutzen Sie bitte unser Anlieferungs-Avis, welches Sie als Muster auf der Seite 5 finden. Nach der Avisierung bekommen Sie ein Zeitfenster zur Anlieferung mitgeteilt.
2.1.4 Die Anlieferung von Gefahrstoffen muss zwingend im Vorfeld mit Westermann Logistik abgestimmt werden. Darüber hinaus muss die Anlieferung – unabhängig von der Menge – mindestens 2 Tage vor Anlieferung unter Angabe von Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Anliefermenge und Anliefertag von der Lieferfirma avisiert werden.

  • Die Anlieferung darf nur nach vorhergehender Avisierungsbestätigung durch Westermann Logistik erfolgen.
  • Die Nichteinhaltung führt unweigerlich zur Annahmeverweigerung.

2.1.5 Paletten werden nach termingerechter Avisierung bei Anlieferung getauscht. Falls unmittelbarer Tausch nicht gewünscht ist, so muss eine spätere Abholung separat avisiert werden.
2.1.6 Die Anlieferung palettierter Ware ist ausschließlich auf unbeschädigten Europaletten gem. DIN 14156-3 zulässig.

2.2 Frankatur
Je nach Vereinbarung zwischen Lieferant und der Hans Soldan GmbH.

2.3 Verzollung
Anlieferungen aus dem Ausland sind verzollt anzuliefern.

2.4 Anlieferung
2.4.1 Jeder Artikel muss auf der Außenseite bzw. auf der Umverpackung mit einem scannbaren Barcode (ISBN/EAN) und der Titelnummer versehen sein.
2.4.2 Paletten müssen so geladen sein, dass eine gefahrlose Entladung vom Heck des Fahrzeuges, mit Hilfe von Elektrohubwagen möglich ist.
2.4.3 Ist eine ordnungsgemäße Entladung nicht möglich, übernimmt Westermann Logistik für auftretende Schäden bei der Entladung keine Haftung.
2.4.4 Ist eine Anlieferung mit Kleinfahrzeugen geplant (Entladung mittels Überfahrbrücke nicht möglich), gelten folgende Regelungen:

  • Maximale Liefermenge: 2 Paletten oder 50 Einzelstücke.
  • Die Entladung hat durch den Fahrer zu erfolgen. Westermann Logistik führt keine Entladung durch.
  • Die Packstücke sind auf eine an der Laderampe bereitgestellte Palette umzuschlagen.
  • Entladungen außerhalb des Gebäudes (z.B. Gabelstapler auf dem Betriebshof) werden nicht durchgeführt.

2.4.5 Für jede Sendung sind Westermann Logistik entsprechende Transportpapiere (Speditionsauftrag) zu übergeben, aus denen alle sendungsrelevanten Daten hervorgehen.
2.4.6 Offensichtliche Differenzen oder Beschädigungen werden auf den Transportpapieren vermerkt und sind vom Fahrer gegenzuzeichnen.

2.5 Entladen
2.5.1 Vor der Entladung ist das Anlieferfahrzeug gegen Wegrollen zu sichern. Der Zündschlüssel des Fahrzeugs ist abzuziehen und während der Entladung beim Wareneingangspersonal abzugeben.
2.5.2 Die Ladefläche des Lieferfahrzeuges muss folgende Mindestabmessungen aufweisen:

  • Sie muss so breit sein, dass sich eine 2,00 m breite Überfahrbrücke auf der Ladefläche ablegen lässt.
  • Die Mindesthöhe der Ladekante des Lieferfahrzeuges muss 1,10 m betragen.
  • Die Höhe des Laderaumes des Lieferfahrzeuges muss mindestens 1,90 m betragen.

2.5.3 Die Entladung von Paletten muss behinderungsfrei möglich sein.
2.5.4 Eine direkte Entladung darf nicht durch vorangestellte Leerpaletten oder durch Ware, die nicht für Westermann Logistik bestimmt ist, behindert werden.

2.6 Lieferschein
Jeder Anlieferung ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben beizufügen:

  • Lieferanschrift
  • Name des Verlages/der Auftrag gebenden Firma
  • Absender/-in
  • Westermann Logistik-Titelnummer oder ISBN
  • Auflage/Druck
  • Titelbezeichnung
  • Gesamtstückzahl je angelieferten Titel
  • Anzahl Paletten je Titel
  • Angaben zum Gefahrgut/Gefahrstoff (wenn zutreffend)

2.7 Frachtpapiere
Auf den Frachtpapieren sind der Auftrag gebende Verlag/die Auftrag gebende Firma sowie der Absender/die Absenderin anzugeben.

2.8 Gefahrstoffe / Gefahrgut
2.8.1 Gefahrgüter müssen entsprechend der aktuellen Fassung des ADR/GGVSEB bei Anlieferung gekennzeichnet sein.
2.8.2 Gefahrstoffe müssen entsprechend der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gekennzeichnet und verpackt sein.
2.8.3 Weitere Dokumente: Generell ist vor der Anlieferung von Gefahrstoffen das entsprechend gültige produktkonforme Sicherheitsdatenblatt in der aktuellen deutschen Fassung an die E-Mail-Adresse gefahrstoff@westermanngruppe.de zu senden.

3  Verpackung

3.1 Anlieferung in Kartons
3.1.1 Jeder Karton muss sortenrein gepackt werden.
3.1.2 Auf jedem Karton ist auf der Frontseite die Westermann Logistik-Titelnummer oder ISBN sowie die Stückzahl zu vermerken.
3.1.3 Gefahrgüter und Gefahrstoffe müssen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet sein.

3.2 Anlieferung auf Europalette
3.2.1 Die Anlieferung palettierter Ware ist ausschließlich auf unbeschädigten Europaletten gemäß UIC 435-2 zulässig. Die Europaletten müssen mindestens der Qualitäts-Klasse B genügen und somit maschinen-, fördertechnik- und hochregaltauglich (MFH-tauglich) sein.
3.2.2 Paletten, die nicht den unter 3.2.1 genannten Kriterien entsprechen, werden nicht getauscht und wie defekte Paletten behandelt. Die resultierende Behandlung von Ware und Paletten wird gesondert berechnet.
3.2.3 Die Ware darf nicht seitlich über die Europalette hinausragen.
3.2.4 Die Palettenhöhe (inkl. Palette) darf 1,40 m nicht überschreiten.
3.2.5 Das zulässige Gesamtgewicht je Palette darf maximal 700 kg nicht überschreiten.
3.2.6 Eine Überladung der Palette ist nicht gestattet.
3.2.7 Jede Palette ist grundsätzlich sortenrein anzuliefern. Bei Anlieferung von Kleinmengen (Karton auf Palette) sind diese separat zu kennzeichnen. Die Kartons sind sortenrein zu packen.
3.2.8 Die Stapelung muss im branchenüblichen Verbund mit gleicher Stückzahl pro Lage (z.B. 5/10/20 usw.) erfolgen.
3.2.9 Jede Palette ist an der Stirnseite mit einem Palettenanhänger zu versehen (siehe Seite 6).
3.2.10 Die Ware ist mit einem Kantenschutz zu versehen und mit PE-Stretchfolie zu umwickeln.
3.2.11 Eingeschweißte Artikel dürfen nur mit einer Antirutschfolie angeliefert werden.
3.2.12 Den anfallenden Mehraufwand für nicht ordnungsgemäß angelieferte Ware stellen wir wie folgt in Rechnung. Preisfestlegung durch Soldan:

  • Nicht erfolgte Avisierung von Stückgut 35,– €
  • Fehlende Soldan-Bestellnummer auf den Lieferpapieren/Lieferschein 30,– €
  • Lieferschein fehlt oder Original Rechnung liegt der Ware bei 20,– €
  • Lieferung auf Mischpalette, Sortieren der Ware, Umstapeln/Umpacken der Ware, Entsorgung der defekten Palette 40,– €

3.2.13 Gefahrgüter und Gefahrstoffe müssen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet sein.

4  Ladungssicherung

4.1 Die Ladungssicherung ist mit minimalem Packmitteleinsatz vorzunehmen.
4.2 Das zur Ladungssicherung verwendete Material muss grundsätzlich aus umweltverträglichem und recyclingfähigem Material bestehen.
4.3 Sicherungshauben und Kantenschutz müssen aus recycelbarer Pappe bestehen.
4.4 Sicherungsfolien sind nur aus Polyethylen (PE) zu verwenden.
4.5 Die Folie darf nicht am Palettenfuß befestigt sein.
4.6 Es dürfen nur Spannbänder aus Polypropylen (PP) verwendet werden.
4.7 Auf eine Metallverplombung der Spannbänder ist zu verzichten.
4.8 Als Klebebänder sind ungefärbte, ungebleichte Papiermaterialien ohne Nylonverstärkung zu verwenden.
4.9 Klebstoffe müssen leicht löslich sein und dürfen das Recycling nicht erschweren. FCKW- bzw. PVC-haltige oder ähnliche Verpackungen, die nicht unseren Bestimmungen entsprechen, werden auf Kosten des jeweiligen Verlages/der jeweiligen Auftrag gebenden Firma entsorgt.

5  Sendungsprüfung

5.1 Westermann Logistik bestätigt dem Transport führenden Unternehmen den Empfang der angelieferten Sendung.
5.2 Menge und Beschaffenheit der einzelnen Artikel werden zum Zeitpunkt der Übernahme nicht geprüft.
5.3 Spätere Schadenersatzansprüche wegen verdeckter Beschädigungen oder Fehlmengen behalten wir uns vor.
5.4 Westermann Logistik führt keine Qualitäts- und Funktionsüberprüfung durch.

6  Tatbestandsaufnahme und Schadensverfolgung

6.1 Eine Tatbestandsaufnahme bei offensichtlichen Transportschäden wird im Schadensfall unsererseits unverzüglich veranlasst und dokumentiert.
6.2 Es obliegt den Inhabenden der Ware, Ansprüche aus Transportschäden oder bei Mengendifferenzen gegenüber Dritten in eigener Zuständigkeit zu verfolgen.

7  Nichteinhaltung der Anlieferungsrichtlinien

7.1 Mehrkosten, die durch Nichteinhaltung dieser Anlieferungsrichtlinien entstehen, werden wir nach Aufwand berechnen und mit dem jeweils gültigen Stundensatz an den Verlag/die Auftraggebende Firma weiterberechnen.
7.2 Darüber hinaus behalten wir uns vor, die Annahme von nicht konformen Anlieferungen zu verweigern. Dies betrifft insbesondere die Anlieferung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern. Sonderabsprachen sind hiervon ausgenommen.

Stand: 11/2023

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