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Aktenvernichter Sicherheitsstufe P-3
Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-3 arbeiten mit Streifen- oder Partikelschnitt und eignen sich für Korrespondenz, Verträge, Rechnungen und Akten mit normalem Schutzbedarf – überall dort, wo keine besonders sensiblen Inhalte betroffen sind.
Wann ist ein Aktenvernichter der Stufe P-3 die passende Wahl?
P-3 ist die dritte von insgesamt sieben Sicherheitsstufen für Aktenvernichter. Diese geben an, in wie kleine Teile ein Dokument zerlegt wird und wie aufwendig es wäre, die enthaltenen Informationen wiederherzustellen.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Sicherheitsstufe, desto feiner das Schnittbild und desto geringer die Chance, die Daten zu rekonstruieren.
Ein Aktenvernichter der Stufe P-3 ist für Sie die richtige Wahl, wenn:
- regelmäßig Dokumente mit Personenbezug anfallen (z. B. Korrespondenzen mit Namen, Anschriften oder Kundendaten),
- vertrauliche Korrespondenzen, Verträge, Angebote oder Rechnungen entsorgt werden,
- Unterlagen ohne besonders sensible Inhalte zuverlässig, aber nicht auf höchster Geheimhaltungsstufe vernichtet werden sollen,
- ein normaler bis leicht erhöhter Schutzbedarf besteht.
Wichtig: P-3 vernichtet personenbezogene und vertrauliche Unterlagen bereits zuverlässig. Geht es aber um besonders schützenswerte Daten – etwa besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit, Biometrie) oder streng vertrauliche Mandantenunterlagen, sollten Sie zu einem Aktenvernichter mit höherer Stufe wie P-4 oder P-5 greifen.
Bedeutung und Einsatz der verschiedenen Schutzklassen
Die Sicherheitsstufen sind in der DIN 66399 festgelegt. 2018 wurden die Inhalte nahezu wortgleich in die internationale Norm ISO/IEC 21964 überführt, weshalb die ursprüngliche Benennung nach wie vor gebräuchlich ist.
Ebenfalls festgelegt sind drei Schutzklassen, die den Stufen übergeordnet sind: Klasse 1 steht für einen normalen, Klasse 2 für einen hohen und Klasse 3 für einen sehr hohen Schutzbedarf.
P-3 bildet den Übergang von Schutzklasse 1 zu 2 und deckt damit sowohl die Vernichtung interner als auch vertraulicher, personenbezogener Unterlagen ab.
Streifenschnitt (max. 12 mm)
Allgemeines Schriftgut ohne sensible oder vertrauliche Informationen (z. B. Werbung, Kataloge)
Streifenschnitt (max. 6 mm)
Interne Daten ohne personenbezogene und anders sensible Inhalte (z. B. Notizen, allgemeiner Schriftverkehr)
Partikelschnitt (max. 320 mm²) oder Streifenschnitt mit entsprechend enger Streifenbreite
Dokumente ohne besonders sensible oder geheimhaltungsbedürftige Inhalte (z. B. Korrespondenzen mit Namen, Verträge, Rechnungen)
Partikelschnitt (max. 160 mm²)
besonders sensible und vertrauliche Daten, empfohlenes Minimum im Kanzleialltag und für personenbezogene und vertrauliche Papierunterlagen (z. B. Mandantenunterlagen, Schriftsätze, Personalakten)
Partikelschnitt (max. 30 mm²)
Geheim zu haltende Daten (z. B. Gesundheits- und Finanzdaten, streng vertrauliche Mandats- und Geschäftsunterlagen)
Partikelschnitt (max. 10 mm²)
Geheime Daten mit außergewöhnlich hohen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. streng vertrauliche Unternehmens- und Behördenunterlagen)
Partikelschnitt (max. 5 mm²)
Streng geheime Daten bei höchsten Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Dokumente aus Hochsicherheitsbereichen wie z. B. Militär oder Geheimdienst)
Auf diese Eigenschaften sollten Sie beim Kauf außerdem achten
Schutzklasse und Sicherheitsstufe sind nicht die einzigen Faktoren, die über die Tauglichkeit für Ihre Ansprüche bestimmen. Achten Sie auch auf die folgenden Eigenschaften, um den passenden Aktenvernichter für Ihren Arbeitsalltag zu finden:
Art des Schnitts
Aktenvernichter der Stufe P-3 erhalten Sie mit Streifen- sowie Partikelschnitt. Letzterer lässt sich schwieriger zusammenfügen und fällt platzsparender in den Auffangbehälter. Entscheiden Sie vorab, welche Art für Sie die passende ist.
Schnittleistung
Die Blattzahl, die ein Aktenvernichter pro Durchgang verarbeitet, bestimmt, wie zügig Sie vorankommen. Bei kleinen Tagesmengen genügt ein Einstiegsgerät, fallen regelmäßig größere Papiermengen an, lohnt sich ein Modell mit höherer Schnittleistung.
Auffangvolumen
Das Fassungsvermögen des Behälters legt fest, wie häufig Sie ihn leeren müssen. Für einen einzelnen Arbeitsplatz mit normalen Mengen reichen üblicherweise 15-25 Liter. In einer größeren Kanzlei mit mehreren Nutzern oder höheren Papiermengen ist ein deutlich größeres Volumen sinnvoll.
Zerstörbare Medien
Das „P“ in P-3 steht für Informationen in Originalgröße, insbesondere Papier. Möchten Sie weitere Datenträger zerstören, sollten Sie in den entsprechenden Herstellerangaben prüfen, ob das auch möglich ist. Hier finden Sie Angaben wie unter anderem "O" für optische Datenträger (CDs, DVDs), "E" für elektronische Datenträger (z. B. USB-Sticks) oder "H" für Festplatten mit magnetischem Datenträger.
Wichtig: Die Schutzklasse variiert mitunter, da sie je Medienart separat bewertet wird.
Lautstärke und Komfort
Steht das Gerät in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes und wird häufig verwendet, ist die Geräuschentwicklung wichtig. Achten Sie auf Angaben zur Lautstärke, um trotzdem konzentriert arbeiten zu können. Komfortfunktionen wie eine Start-Stopp-Automatik, ein Rückwärtslauf bei Papierstau oder ein Überhitzungsschutz machen den Einsatz im Alltag spürbar angenehmer.
Häufige Fragen
Was bedeutet P-3 in Zusammenhang mit Aktenvernichtern?
Das beschreibt die Sicherheitsstufe für die Vernichtung von Papier. Das bedeutet konkret: Aktenvernichter P-3 sind die dritte von sieben Stufen und damit optimal, um vertrauliche und personenbezogene Unterlagen (z. B. Verträge, Dokumente mit Kunden- und Personendaten) zu vernichten. Was am Ende übrig bleibt, ist so klein, dass die einzelnen Teile nur sehr aufwendig wieder zusammengesetzt werden können.
Welche Datenträger kann ein Aktenvernichter außerdem zerkleinern?
Das Kürzel vor der Stufenzahl steht für die Art des Datenträgers und findet sich in der Regel in der Herstellerbeschreibung:
- E = Elektronische Datenträger (z. B. USB-Sticks)
- F = Verkleinerte Informationsdarstellung (z. B. Mikrofilm, Folien)
- H = Festplatten mit magnetischem Datenträger (z. B. HDD-Festplatten)
- O = Optische Datenträger (z. B. CDs, DVDs)
- P = Informationen in Originalgröße, insbesondere Papier (z. B. Ausdrucke, Briefe, Urkunden, Formulare)
- T = Magnetische Datenträger (z. B. Disketten, ID-Karten)
Entscheidend ist, dass der Aktenvernichter ausdrücklich für das jeweilige Medium und die gewünschte Stufe (z. B. O-3 oder E-3) ausgelegt ist – achten Sie daher immer auf die Herstellerangaben.
Ist ein P-3 Aktenvernichter für die Kanzleiarbeit ausreichend?
Nein, ein P-3-Aktenvernichter ist für eine Kanzlei in der Regel nicht ausreichend. Je nach Schutzbedarf empfiehlt sich ein Gerät mit mindestens Sicherheitsstufe P-4, für die Vernichtung besonders sensibler und personenbezogener Daten gegebenenfalls sogar P-5.