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Aktenvernichter Sicherheitsstufe P-6
P-6 ist die zweithöchste Sicherheitsstufe für Papier: Die Geräte zerlegen Dokumente in Partikel von maximal 10 mm², die sich praktisch nicht mehr zusammensetzen lassen. Die richtige Wahl für Unterlagen hoher Geheimhaltungsstufe, bei denen ein gezielter Rekonstruktionsversuch realistisch ist.
Für wen ist die Sicherheitsstufe P-6 gedacht?
Die Sicherheitsstufe ordnet das Ergebnis der Vernichtung ein – also wie fein das Endergebnis ist und wie schwer es wieder zusammensetzbar ist.
Zum Vergleich: Aktenvernichter der Stufe P-4 erzeugen Partikel von bis zu 160 mm², P-6 gibt Partikel in 10 mm² aus – rund sechzehnmal feiner.
Sinnvoll ist diese Stufe überall da, wo:
- Unterlagen anfallen, deren Offenlegung gezielt von Dritten angestrebt werden könnte,
- ein Angriff auf die entsprechenden Informationen realistisch ins Kalkül zu ziehen ist (z. B. in Form von Wirtschaftsspionage, Konkurrenzausspähung, gezielte Informationsabschöpfung),
- Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes angemessen geschützt werden müssen,
- besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art.9 DSGVO in besonders heikler Konstellation verarbeitet werden,
- es um Strategiepapiere, Übernahme- und Vertragsverhandlungen, unveröffentlichte Patente und Forschungsdaten, Ermittlungs- und Verschlusssachen oder Unterlagen aus dem Behördenumfeld geht.
Die Sicherheitsstufen von Aktenvernichtern stammen ursprünglich aus der DIN 66399, der bekanntesten Norm zur Vernichtung von Datenträgern. Ihre Inhalte wurden nahezu identisch in die internationale Norm ISO/IEC 21964 überführt und die deutsche Fassung anschließend zurückgezogen. Da sich fachlich nichts geändert hat, wird nach wie vor oft von der DIN 66399 gesprochen.
Einordnung der Sicherheitsstufe in Schutzklassen
Die Sicherheitsstufen werden in insgesamt drei Schutzklassen eingeordnet. Diese beschreiben den Schutzbedarf der zu zerstörenden Informationen. P-6 wird typischerweise Schutzklasse 3 zugeordnet, die konkrete Einstufung erfolgt aus Schutzbedarf und Risikobewertung. In der Regel sind die zu vernichtenden Dokumente auch vor gezielten Rekonstruktionsversuchen geschützt.
Streifenschnitt (max. 12 mm)
Allgemeines Schriftgut ohne sensible oder vertrauliche Informationen (z. B. Werbung, Kataloge)
Streifenschnitt (max. 6 mm)
Interne Daten ohne personenbezogene und anders sensible Inhalte (z. B. Notizen, allgemeiner Schriftverkehr)
Partikelschnitt (max. 320 mm²) oder Streifenschnitt mit entsprechend enger Streifenbreite
Dokumente ohne besonders sensible oder geheimhaltungsbedürftige Inhalte (z. B. Korrespondenzen mit Namen, Verträge, Rechnungen)
Partikelschnitt (max. 160 mm²)
besonders sensible und vertrauliche Daten, empfohlenes Minimum im Kanzleialltag und für personenbezogene und vertrauliche Papierunterlagen (z. B. Mandantenunterlagen, Schriftsätze, Personalakten)
Partikelschnitt (max. 30 mm²)
geheim zu haltende Daten (z. B. Gesundheits- und Finanzdaten, streng vertrauliche Mandats- und Geschäftsunterlagen)
Partikelschnitt (max. 10 mm²)
Geheime Daten mit außergewöhnlich hohen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. streng vertrauliche Unternehmens- und Behördenunterlagen)
Partikelschnitt (max. 5 mm²)
Streng geheime Daten bei höchsten Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Dokumente aus Hochsicherheitsbereichen wie z. B. Militär oder Geheimdienst)
Weitere Kaufkriterien, die Ihnen bei der Auswahl helfen
Steht fest, welcher Schutzbedarf notwendig ist, sollten Sie die folgenden Eigenschaften bei Ihrer Kaufentscheidung miteinbeziehen:
Schnittleistung realistisch einschätzen
Je feiner der Schnitt, desto mehr Schnittvorgänge pro Blatt werden notwendig. Dadurch steigt auch die Belastung für das Schneidewerk und es können weniger Blätter zeitgleich zerschnitten werden. Besonders, wenn Sie häufiger größere Mengen vernichten möchten, sollten Sie diesen Punkt daher vor dem Kauf prüfen.
Behältergröße nach Nutzeranzahl
Kleine Partikel füllen den Auffangbehälter vergleichsweise dicht und platzsparend. Am Einzelarbeitsplatz oder mit wenigen Personen reicht daher oft ein kleines Volumen aus. Wird das Gerät aber von einem ganzen Team, einer Abteilung oder mehreren Büros genutzt, spart ein größerer Behälter jede Menge Wege zur Entleerung.
Welche Datenträger sollen vernichtet werden?
In erster Linie sind Aktenvernichter auf Informationen in Originalgröße, insbesondere Papier, ausgelegt (gekennzeichnet durch das "P" vor der Sicherheitsstufe). Unterschiedliche Materialklassen werden separat geprüft. Je nach Modell kann es entsprechend sein, dass zwar weitere Medien zerstört werden können, aber über eine andere Sicherheitsstufe verfügen.
Sie finden in der Produktbeschreibung eine Angabe darüber, welche Medien verarbeitet werden können, beispielsweise anhand dieser Kennzeichnungen:
- O = optische Datenträger (z. B. CDs, DVDs)
- E = elektronische Datenträger (z. B. USB-Sticks)
- H = Festplatten mit magnetischem Datenträger
Komfort und Betriebssicherheit
Eine Anti-Stau-Automatik und ein Überhitzungsschutz verhindern Ausfälle mitten im Arbeitsalltag. Für den Schutz der Unterlagen selbst lohnt sich der Blick auf einen abschließbaren Papiereinzug – das ist besonders sinnvoll bei Modellen, die die Papiere automatisch einziehen. Achten Sie auch auf die Geräuschentwicklung, besonders, wenn der Aktenvernichter in der Nähe von Arbeitsplätzen steht.
Wartung nicht unterschätzen
Je feiner der Schnitt, desto wichtiger die Pflege. Das Schneidwerk eines P-6-Aktenvernichters läuft auf Hochtouren und sollte regelmäßig geölt werden. Damit gewährleisten Sie, dass Schnittbild, Leistung und Lebensdauer maximal ausgenutzt werden. Verwenden Sie ausschließlich dafür vorgesehenes Spezialöl oder Ölpapier.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Sicherheitsstufe P-6 bei Aktenvernichtern?
P-6 ist die sechste von insgesamt sieben Sicherheitsstufen für Papier und ordnet sich der Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) zu. Der Partikelschnitt erzeugt Teile von maximal 10 mm², wodurch eine Rekonstruktion des Dokuments selbst mit erheblichem technischem Aufwand als eher unwahrscheinlich eingestuft wird.
Wann ist P-5 ausreichend, wann P-6 und wann sogar P-7?
P-5 genügt, wenn Ihre Unterlagen geheim zu halten sind und eine Offenlegung ernste Folgen hätte – etwa bei Gesundheits-, Patienten- oder Finanzdaten.
P-6 ist die richtige Wahl, sobald außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen gefordert sind. Ausschlaggebend ist dabei weniger die Art der Daten als die Frage, ob jemand ein konkretes Interesse daran haben könnte, sie wiederherzustellen.
P-7 bleibt Hochsicherheitsbereichen vorbehalten, in denen die höchsten überhaupt vorgesehenen Vorkehrungen gelten. Darunter fallen klassischerweise Verschlusssachen von Militär und Nachrichtendiensten.
Ist P-6 im Zuge der DSGVO vorgeschrieben?
Nein, die DSGVO nennt keine konkrete Sicherheitsstufe. Vielmehr verlangt sie Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind. Für den Arbeitsalltag mit personenbezogenen Daten (z. B. in Büros oder Kanzleien) empfehlen wir Ihnen ein Modell mit P-4 als Minimum. P-6 wählen Sie, wenn Ihre eigene Risikobewertung ergibt, dass ein höheres Schutzniveau notwendig ist.