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Aktenvernichter Sicherheitsstufe P-5
Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-5 sind für geheim zu haltende und besonders vertrauliche Unterlagen vorgesehen: sehr feiner Partikelschnitt mit höchstens 30 mm². Die richtige Wahl für Gesundheits-, Finanz- oder streng vertrauliche Mandantendaten, deren Offenlegung ernste Folgen hätte.
Wann sollte ich einen Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-5 wählen?
Die Sicherheitsstufe bei Aktenvernichtern gibt an, wie klein ein Dokument zerkleinert wird und wie aufwendig die Rekonstruktion der Informationen wäre. P-5 ist die fünfte von sieben Stufen und damit eine der höheren.
Während P-4 als Standard im Sinne der DSGVO verwendet wird und Partikel von maximal 160 mm² erzeugt, sind es bei P-5 nur noch Teile von höchstens 30 mm² – also rund fünfmal feiner.
Ein Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-5 ist die passende Wahl, wenn:
- geheim zu haltende oder besonders vertrauliche Unterlagen anfallen, deren Offenlegung ernste Folgen hätte,
- besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten),
- Sie als Berufsgeheimnisträger der Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen,
- Gesundheits-, Patienten- oder Finanzdaten, streng vertrauliche Mandats- und Geschäftsunterlagen oder Forschungs- und Entwicklungsergebnisse entsorgt werden.
Die Sicherheitsstufen sind Teil der DIN 66399, die am häufigsten genannte Norm für die Vernichtung von Datenträgern. Mittlerweile wurde sie nahezu wortgleich in die internationale Norm ISO/IEC 21964 überführt und geschlossen. Da sich inhaltlich aber nichts verändert, wird sie auch heute noch häufig unter ihrem ursprünglichen Namen verwendet.
Bedeutung und Einsatz der verschiedenen Schutzklassen
Ergänzend zu den Sicherheitsstufen nennt die Norm drei Schutzklassen. Diese beschreiben den Schutzbedarf der zu zerstörenden Informationen: Klasse 1 steht für einen normalen, Klasse 2 für einen hohen und Klasse 3 für einen sehr hohen Schutzbedarf.
Die Stufe P-5 liegt auf der Skala am Ende der Klasse 2 und am Anfang von Klasse 3.
Streifenschnitt (max. 12 mm)
Allgemeines Schriftgut ohne sensible oder vertrauliche Informationen (z. B. Werbung, Kataloge)
Streifenschnitt (max. 6 mm)
Interne Daten ohne personenbezogene und anders sensible Inhalte (z. B. Notizen, allgemeiner Schriftverkehr)
Partikelschnitt (max. 320 mm²) oder Streifenschnitt mit entsprechend enger Streifenbreite
Dokumente ohne besonders sensible oder geheimhaltungsbedürftige Inhalte (z. B. Korrespondenzen mit Namen, Verträge, Rechnungen)
Partikelschnitt (max. 160 mm²)
besonders sensible und vertrauliche Daten, empfohlenes Minimum im Kanzleialltag und für personenbezogene und vertrauliche Papierunterlagen (z. B. Mandantenunterlagen, Schriftsätze, Personalakten)
Partikelschnitt (max. 30 mm²)
geheim zu haltende Daten (z. B. Gesundheits- und Finanzdaten, streng vertrauliche Mandats- und Geschäftsunterlagen)
Partikelschnitt (max. 10 mm²)
Geheime Daten mit außergewöhnlich hohen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. streng vertrauliche Unternehmens- und Behördenunterlagen)
Partikelschnitt (max. 5 mm²)
Streng geheime Daten bei höchsten Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Dokumente aus Hochsicherheitsbereichen wie z. B. Militär oder Geheimdienst)
Hinweis: Die Schutzklassen überschneiden sich an den Übergängen. P-3, P-4 und P-5 lassen sich daher je nach konkretem Schutzbedarf zwei Klassen zuordnen. P-5 ist damit sowohl Teil der Schutzklasse 2 als auch der Schutzklasse 3.
Worauf sollte ich beim Kauf achten?
Neben den Sicherheitsfeatures lohnt sich ein Blick auf weitere Kriterien, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern können.
Schnittleistung
Wenn Sie häufig mehrere Papiere gleichzeitig vernichten möchten, sollten Sie dies beim Kauf beachten. Je feiner der Schnitt, desto anspruchsvoller die Arbeit und daher fällt die Blattanzahl pro Durchgang bei P-5-Geräten häufig geringer aus als bei niedrigeren Stufen. Trotzdem können Sie je nach Modell 5 bis 22 Papiere gleichzeitig schreddern.
Auffangvolumen
Der besonders feine Partikelschnitt füllt den Behälter platzsparend und effizient. Für einen Einzelarbeitsplatz reicht daher oft ein kleiner Behälter (10-20 l). Nutzen mehrere Menschen in Büro oder Kanzlei den Aktenvernichter, empfiehlt sich, einen größeren zu wählen.
Zerstörbare Medien
Das "P" in P-5 steht für Informationen in Originalgröße, insbesondere Papier und beschreibt damit das Medium, das mit dem Gerät vernichtet werden kann. Einige Modelle haben die Fähigkeit, zusätzlich weitere Medienträger zu zerstören. Diese werden je nach Materialklasse unterschiedlich bewertet, weshalb die Sicherheitsstufe abweichen kann. Grundsätzlich sollten Sie bei der Auswahl auf Herstellerangaben wie diese achten: “O” für optische Datenträger (z. B. CDs und DVDs), “E” für elektronische Datenträger (z. B. USB-Sticks) oder “H” für Festplatten mit magnetischem Datenträger.
Wartung und Pflege
Gerade bei hohen Sicherheitsstufen, häufiger Verwendung und beim Partikelschnitt ist das regelmäßige Ölen des Schneidwerks wichtig. Nur so bleiben Leistung und Lebensdauer langfristig erhalten. Verwenden Sie nur spezielle Öle für diesen Zweck oder Ölpapier.
Zuverlässigkeit und Komfort
Um sich den Arbeitsalltag zu erleichtern, lohnt sich ein Blick auf Anti-Stau-Automatik und Überhitzungsschutz. Funktionen wie ein abschließbarer Papiereinzug oder ein verschließbarer Behälter erhöhen die Sicherheit noch weiter.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Sicherheitsstufe P-5 bei Aktenvernichtern?
Mit der fünften von sieben Sicherheitsstufen für Papier liegen diese Aktenvernichter für die Vernichtung von Daten der Schutzklasse 2 (hoher Schutzbedarf) im oberen und Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) im unteren Bereich. Der besonders feine Partikelschnitt mit einer maximalen Partikelgröße von 30 mm² erschwert eine Rekonstruktion erheblich und macht sie in der Praxis nur mit extrem hohem Aufwand denkbar.
Wann entscheide ich mich für P-5, wann reicht P-4 und wann brauche ich P-6?
P-4 reicht aus, wenn Sie normale personenbezogene oder vertrauliche Unterlagen aus dem Tagesgeschäft vernichten möchten. Die Stufe gilt als DSGVO-Standard für personenbezogene Daten.
Aktenvernichter der Stufe P-5 sollten Sie verwenden, wenn die Daten eine existenzielle Wichtigkeit haben und eine Offenlegung ernste, existenzbedrohende Folgen hätte.
P-6 brauchen Sie, wenn selbst innerhalb der Schutzklasse 3 (sehr hoher Schutzbedarf) außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind. Dabei geht es weniger um normale Personendaten als mehr um hochwertige Geheimnisse, bei denen eine Aufdeckung geplant sein könnte.
Welche Datenträger kann ein solcher Aktenvernichter vernichten?
Das hängt vom jeweiligen Modell ab. In den Herstellerangaben finden Sie Informationen dazu, ob nur Papier oder auch andere Datenträger vernichtet werden können. Achten Sie hierbei auch auf die Sicherheitsstufe, die kann je Medium variieren.