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Aktenvernichter Sicherheitsstufe P-7
P-7 ist die höchste Sicherheitsstufe für Papier: Die Geräte zerteilen Dokumente in Partikel von höchstens 5 mm². Eine Rekonstruktion ist nach heutigem Stand der Technik praktisch ausgeschlossen – das maximale Schutzniveau, das die Norm vorsieht.
Wann ist P-7 die passende Wahl?
Hierbei geht es kaum um personenbezogene Daten. Auch die besonders schützenswerten Kategorien nach Art. 9 DSGVO verlangen keine Vernichtung auf P-7-Niveau.
Der Auslöser für die Wahl ist in diesem Fall nicht der Personenbezug, sondern der Wert des Geheimnisses für einen Dritten. Im Behördenumfeld können außerdem eigene Regelwerke zur Behandlung von Verschlusssachen gelten, die über die DIN 66399 hinausgehen oder deren Anwendung konkret vorschreiben.
Sinnvoll oder vorgeschrieben sind Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-7 typischerweise dort, wo:
- Verschlusssachen im staatlichen Sinne bearbeitet werden,
- interne Vorgaben eine bestimmte Vernichtungsstufe festlegen,
- Unterlagen aus Hochsicherheitsbereichen anfallen (z. B. Streitkräfte, Nachrichtendienste oder in der Sicherheitsforschung),
- ein gezielter, professionell ausgestatteter Rekonstruktionsversuch realistisch einzuplanen ist,
- vertragliche oder aufsichtsrechtliche Auflagen ausdrücklich die höchste Stufe fordern (z. B. in Zulieferbeziehungen zu Behörden oder Rüstungsunternehmen).
P-7, die höchste Sicherheitsstufe für maximalen Schutz
Die Sicherheitsstufen geben an, wie klein ein Dokument nach einem Durchgang ist und damit indirekt auch, wie viel Aufwand eine Rekonstruktion kosten würde. Bei P-7 stellt sich die Frage gar nicht mehr, da die Schnipsel so klein sind, dass sie auch mit technischer Hilfe praktisch nicht mehr logisch zusammensetzbar sind.
Um das konkret einzuordnen: Aktenvernichter mit P-4 erlauben Partikel bis 160 mm² und entsprechen dem Minimum zur Vernichtung sensibler Informationen. P-6 kommt bereits auf 10 mm² und ist damit eine häufige Wahl, wenn geheime Daten gewahrt werden sollen. P-7 halbiert diesen Wert noch einmal auf 5 mm².
Geräte dieser Klasse arbeiten langsamer und nehmen weniger Blätter auf einmal auf, weil das Schneidwerk besonders beansprucht wird. Dafür gilt nach Stand der Technik, eine Wiederherstellung der geschredderten Daten, als ausgeschlossen.
Die Einteilung in Sicherheitsstufen und Schutzklassen geht auf die DIN 66399 zurück. Ihre Inhalte wurden praktisch unverändert in die internationale Norm ISO/IEC 21964 übernommen und die deutsche Norm daraufhin zurückgezogen. Da sich fachlich nichts geändert hat, ist die alte Bezeichnung in der Praxis weiterhin gebräuchlich.
Schutzklasse: Schutzbedarf der zu zerstörenden Informationen
Neben der Sicherheitsstufe gibt es außerdem drei Schutzklassen. Diese beschreiben, wie hoch der Schutzbedarf der zu zerstörenden Informationen ist. P-7 fällt komplett in die dritte Klasse und deckt damit auch die Fälle ab, bei denen sehr wahrscheinlich ist, dass jemand eine Wiederherstellung der Informationen versuchen könnte.
Streifenschnitt (max. 12 mm)
Allgemeines Schriftgut ohne sensible oder vertrauliche Informationen (z. B. Werbung, Kataloge)
Streifenschnitt (max. 6 mm)
Interne Daten ohne personenbezogene und anders sensible Inhalte (z. B. Notizen, allgemeiner Schriftverkehr)
Partikelschnitt (max. 320 mm²) oder Streifenschnitt mit entsprechend enger Streifenbreite
Dokumente ohne besonders sensible oder geheimhaltungsbedürftige Inhalte (z. B. Korrespondenzen mit Namen, Verträge, Rechnungen)
Partikelschnitt (max. 160 mm²)
besonders sensible und vertrauliche Daten, empfohlenes Minimum im Kanzleialltag und für personenbezogene und vertrauliche Papierunterlagen (z. B. Mandantenunterlagen, Schriftsätze, Personalakten)
Partikelschnitt (max. 30 mm²)
geheim zu haltende Daten (z. B. Gesundheits- und Finanzdaten, streng vertrauliche Mandats- und Geschäftsunterlagen)
Partikelschnitt (max. 10 mm²)
Geheime Daten mit außergewöhnlich hohen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. streng vertrauliche Unternehmens- und Behördenunterlagen)
Partikelschnitt (max. 5 mm²)
Streng geheime Daten bei höchsten Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Dokumente aus Hochsicherheitsbereichen wie z. B. Militär oder Geheimdienst)
Darauf sollten Sie beim Kauf achten
Wenn Sie sich für P-7 als passende Sicherheitsstufe entschieden haben, sollten Sie bei der Auswahl die folgenden Eigenschaften beachten:
Belastung des Schneidwerks
Bei Aktenvernichter der Stufe P-7 wird vielfach häufiger geschnitten als bei niedrigen Stufen. Entsprechend höher ist auch der Verschleiß. Achten Sie darauf, ein Modell mit gehärteten Schneidwellen, einer automatisierten Ölung oder einem leicht zugänglichen Ölanschluss zu wählen. Planen Sie das regelmäßige Ölen auf jeden Fall fest ein und verwenden dazu ausschließlich dafür vorgesehenes Spezialöl oder Ölpapier.
Behältervolumen und Entleerung
Der extrem feine Schnitt verdichtet sich gut, der Behälter füllt sich durch die große Partikelzahl trotzdem zügig – vor allem bei regelmäßiger Nutzung. Am Einzelarbeitsplatz genügt ein kleinerer Behälter, in Abteilungen oder bei mehreren Nutzern sollten Sie ein deutlich größeres Volumen wählen. Prüfen Sie zudem, ob sich der Behälter praktisch leeren lässt: bei feinstem Material ist ein Auffangsack oft angenehmer als ein loser Korb.
Zerschneidbare Materialien
Der Buchstabe vor der Stufe verrät die Materialkategorie: "P" steht für Informationen in Originalgröße, insbesondere Papier. "O" steht für optische Datenträger wie DVDs und CDs, "E" für elektronische Datenträger wie USB-Sticks und "H" für Festplatten mit magnetischem Datenträger. Ein P-7-Gerät ist nicht automatisch für andere Medien nutzbar und andere Datenträger erreichen dabei nicht zwingend dieselbe Sicherheitsstufe wie Papier. Achten Sie daher genau auf die Herstellerangaben.
Aufstellort und Betriebssicherheit
Ein feiner Schnitt belastet den Motor mehr als andere und produziert dadurch auch mehr Wärme. Ein Überhitzungsschutz und eine Anti-Stau-Automatik verhindern Ausfälle im laufenden Betrieb. Wo das Gerät in sensibler Umgebung steht, erhöhen ein abschließbarer Einzug, ein verschließbarer Behälter und ein leiser Lauf die Sicherheit.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Sicherheitsstufe P-7 bei Aktenvernichtern?
P-7 ist die höchste Sicherheitsstufe für Informationen in Originalgröße, insbesondere Papier und der Schutzklasse 3 zugeordnet (Informationen mit sehr hohem Schutzbedarf). Die Partikel nach dem Zerstören sind maximal 5 mm² groß. Eine Wiederherstellung des Ausgangsdokuments gilt auch unter Laborbedingungen als ausgeschlossen.
Wann ist P-7 notwendig und wann doch P-6 oder weniger ausreichend?
P-7 kommt da ins Spiel, wo die höchsten überhaupt vorgesehenen Vorkehrungen gelten oder wo eine externe Vorgabe (z. B. behördliche Regelungen oder vertragliche Auflagen) diese höchste Stufe ausdrücklich verlangen.
P-6 deckt bereits die sachgerechte Vernichtung geheimer Informationen ab, bei denen außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen gefordert sind. Für Unternehmen, Kanzleien und Praxen ist das schon eine sehr hohe Sicherheitsvorkehrung.
Ist es grundsätzlich sinnvoll, immer die höchste Sicherheitsstufe zu wählen?
Nicht unbedingt. Je höher die Sicherheitsstufe, desto geringere Blattleistungen, längere Vernichtungszeiten, höherer Wartungsaufwand und schnellere Behälterfüllung gehen damit einher. Im Arbeitsalltag kann das schnell lästig werden. Wer sich Sicherheit kauft, die er nicht braucht, verzichtet dabei oft auf Komfort und Effizienz.