Inhouse-Seminar – Die Datenschutzgrundverordnung in der Kanzlei
Seit dem 25.05.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). In der DS-GVO ist keine Ausnahme für Kanzleien normiert. Insofern ergeben sich Fragen zu datenschutzrechtlichen Handlungspflichten und zur Benennung, Stellung und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten auch für Kanzleien.
- Besteht für die Kanzlei eine Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten? Hier können nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter sondern auch Tätigkeitsschwerpunkte entscheidend sein.
- Welche Informationspflichten entstehen bei Mandatsannahme?
- Welche Informationen müssen Sie auf der Kanzleihomepage vorhalten?
- Welche Maßnahmen zur IT- und Datensicherheit sind in der Kanzlei umgesetzt?
- Wie muss ein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten aussehen?
Die Inhouse-Schulung gibt Ihnen Die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und Kanzleiprozesse datenschutzkonform auszurichten.
| Ort und Termine | Nach Vereinbarung in Ihrer Kanzlei | ||
| Dauer | 4,0 Stunden | ||
| Referent |
Dr. Robert Kazemi → Weitere Infos
Er ist Partner der Sozietät Kazemi & Partner Rechtsanwälte PartG in Bonn. Er arbeitet seit Jahren auf den Gebieten des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts. Er ist Autor des Fachbuches „Das neue Datenschutzrecht in der anwaltlichen Beratung“ sowie zahlreicher weiterer Publikationen zum Thema Datenschutzrecht.
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| Kosten | ab 4999,00 € zzgl. MwSt. zzgl. Fahrt-, Übernachtungs- und Reisekosten | ||
Weitere Informationen und Anmeldung
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch unter 0201 8612-360 oder per E-Mail an seminare@soldan.de. Sie möchten sich gern anmelden? Senden Sie uns einfach eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten.
Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.