Inhouse-Seminar – beA
Machen Sie Mitarbeiter und Berufsträger fit für das beA. In Inhouse-Schulungen zum beA können Sie Haftungsfallen minimieren und mit auf Ihre Kanzlei abgestimmten Inhalten Anwälte und Mitarbeiter schulen und einen rechtssicheren Umgang für das besondere elektronische Anwaltspostfach und das Gesellschaftspostfach festlegen.
Zum beA bieten wir mit unseren Kooperationspartnern individuelle Inhouse-Schulungen für Ihre Kanzlei entweder als Präsenzveranstaltung oder Online an.
Wir zeigen Ihnen in der Praxis und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, wie Sie das beA mit und ohne Anwaltssoftware in Ihren Kanzleialltag integrieren und die Arbeitsteilung zwischen Anwalt und Mitarbeiter sinnvoll gestalten.
Zum 01.8.2022 werden Berufsausübungsgesellschaften ein eigenes, zusätzliches Gesellschaftspostfach erhalten. Wie verändert dieses Gesellschaftspostfach die Arbeitsabläufe und welche Handhabung ist zu empfehlen?
Scannen, drucken, exportieren – was ist sinnvoll und notwendig? Die Tücken stecken im Detail. Wann ist die Ersatzeinreichung möglich? Was ist bei Störungen des beA zu beachten? Wie können Fristen sicher eingehalten werden?
Einfache und qualifizierte elektronische Signatur, Stapelsignatur, Containersignatur, externe Signatur – was ist zulässig und wann verboten?
Welche Haftungsrisiken bestehen und wie können diese vermieden werden? Wie handhabt man Vertretungen? Was ist beim Ausscheiden von Anwälten und Mitarbeitern zu beachten?
Sofern das beA am Schulungstag zur Verfügung steht, arbeiten wir live mit Ihrem beA und Ihren beA-Anwaltskarten, den beA-Mitarbeiterkarten und ggf. Softwarezertifikaten.
Weitere Informationen und Buchung
Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot ganz nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen. Telefonisch unter 0201 8612-360 oder per E-Mail an seminare@soldan.de. Senden Sie uns einfach eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten:
Datenschutzhinweis
Die personenbezogenen Daten, die Sie innerhalb des Bestellscheins angeben, werden von uns nur für die Abwicklung Ihrer Bestellung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DS-GVO verwendet. Die Daten werden bei uns nur so lange vorgehalten, wie diese für die Bestellung benötigt werden bzw. solange entsprechende Archivierungspflichten bestehen. Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. Für Rückfragen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Bestellschein können Sie sich auch an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@soldan.de wenden.