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Webinar – RVG in Bausachen
In dem Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsgebühren in baurechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet werden spezielle Probleme, die vor allem in Bausachen auftreten, wie z. B. im Zusammenhang mit einem selbständigen Beweisverfahren oder in Verbindung mit einer Nebenintervention. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt.
Gegenstand des Seminars sind auch die Änderungen im RVG und deren Auswirkungen in der Praxis durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht. Entstehen danach z. B. durch eine Streitverkündung für den Prozessbevollmächtigten in jedem Fall höhere oder gesonderte Gebühren? Kann auch in einer Bausache nach den am 01.10.2021 in Kraft tretenden Änderungen nur noch eine 0,5 Geschäftsgebühr geltend machen, wenn die Gegenseite die geltend gemachte -unbestrittene - Forderung direkt zahlt?
Das Webinar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein. Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt Bau- und Architektenrecht wird erteilt.
Themenschwerpunkte u.a.:
- Vergütungsvereinbarung: Neue Rechtsprechung des EuGH! RAin / RA muss aufklären über die Höhe der letztlich anfallenden Vergütung? Wie soll das bei Vereinbarung eines Stundenhonorars gehen? Bringt die Neuregelung des Erfolgshonorars der RAin / dem RA in Bausachen etwas? Vergütungsvereinbarung trotz Prozesskostenhilfe: Geht das?
- Selbständiges Beweisverfahren: Entstehung der Gebühren bei verschiedenen Fallkombinationen, Kostenerstattung, Vergleich und Mehrvergleich im selbständigen Beweisverfahren.
- Nebenintervention: Gesonderte Gebühren bei Verkündung des Streits durch Prozessbevollmächtigten einer Partei – Änderung durch KostRÄG 2021? Vertretung eines Nebenintervenienten: Gebühren und Kostenerstattung bei Beendigung des Verfahrens durch Urteil oder Vergleich. Vorsicht Haftungsfallen!
- Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat! In welchen Fällen!
- Beratung oder Vertretung: Prüfung eines Vertrags, Abgrenzung Beratung und Vertretung.
- Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Bausachen, wenn der säumige Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt!
- Terminsgebühr auch bei außergerichtlichem Vergleich? In welchen Fällen?
- Eine oder mehrere Angelegenheiten: Tätigkeiten auch gegenüber den Streitverkündungsempfängern, z. B. wegen Verzicht auf Einrede der Verjährung.
- Mehrvergleich: Gegenstandswert, Prozesskostenhilfe
- Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren; außergerichtlicher Gesamtvergleich mehrerer anhängiger Verfahren.
- Kostenfestsetzung: Sind die Kosten eines Parteigutachtens zu erstatten? Reisekosten der auswärtigen Rechtsanwältin / des auswärtigen Rechtsanwalts? Neue BGH-Rechtsprechung zur Rechtsanwältin / zum Rechtsanwalt an einem dritten Ort! Neue BGH-Rechtsprechung zur Erstattung der gezahlten Pauschale, wenn der RA den Terminsvertreter in eigenem Namen beauftragt!
| Termine | 07.12.2027 | ||
| Dauer | 09:00 - 14:45 Uhr (inklusive 2 Pausen à 20 Minuten) | ||
| Referent |
Horst-Reiner Enders → Weitere Infos
Gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied. Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung / Schons / Enders“ und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“.
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| Kosten |
195,00 € zzgl. MwSt. |
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Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt Bau- und Architektenrecht wird erteilt.
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