Das neue Bayerische E-Government-Gesetz dient dem Ausbau eines effektiven, flächendeckenden eGovernment in der bayerischen Verwaltung. Dazu räumt es Bürgern und Unternehmen digitale Zugangs- und Verfahrensrechte zu den Organen der bayerischen Verwaltung ein. Bei der Staatsregierung werden außerdem Dienste wie De-Mail, Online-Payment, eRechnung, eAkte und eRegister.
Das Gesetz soll zudem der IT-Sicherheit dienen und den Datenschutz modernisieren. Es gewährt zudem einen allgemeinen Auskunftsanspruch gegenüber der Verwaltung ein.Die Neuerscheinung kommentiert die neuen Vorschriften bereits umfasst und anhand der zu erwartenden Praxis in der bayerischen Staats- und Kommunalverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- erste Erläuterung des Gesetzes
- verfasst von Autoren aus der Bayerischen Staats- und Kommunalverwaltung
- Anwendungsvorschriften zum Gesetz bereits berücksichtigt
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
C. H. Beck oHG
Wilhelmstr. 9
80801 München
Deutschland
kundenservice@beck.de
| Autoren: | Denkhaus, Wolfgang |
|---|---|
| Produkttyp: | Kommentar |
| Reihentitel: | Landesrecht Freistaat Bayern |
Downloads: