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Dieser Artikel erscheint ca. 22. Mai 2024
- Artikel-Nr.: 8093680
- ISBN: 9783415075436
- Verlag: Boorberg, Stuttgart/München
- Auflage: 9. Auflage 2024
- Erscheinungsdatum: 22.05.2024
- Umfang: 278 Seiten
- Einbandart: kartoniert
Produktinformationen "Gemeindeordnung für Baden-Württemberg"
Autor / Hrsg.: | Pauge, Luisa |
Produkttyp: | Textsammlung |
Zuverlässige Arbeitshilfe für Stadträte und Gemeinderäte
Zu den Kommunalwahlen 2024 erscheint die aktuelle 9. Auflage des
bewährten Taschenbuchs mit einer Sammlung der maßgeblichen
Vorschriften für die kommunale Praxis.
Auf topaktuellem Stand
Mit der handlichen Ausgabe erhalten die neu- bzw. wiedergewählten
Mandatsträger alle einschlägigen Gesetzestexte:
- die Gemeindeordnung,
- die Gemeindehaushaltsverordnung,
- das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit,
- das Nachbarschaftsverbandsgesetz sowie
- das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart.
- Außerdem die wichtigsten Vorschriften als Auszüge aus dem Grundgesetz, der Landesverfassung, dem Kommunalwahlgesetz, der Kommunalwahlordnung und dem Landesbeamtengesetz.
Mit systematischer Einführung
Die ausführliche Einleitung verschafft einen Überblick über die
rechtlichen Änderungen seit 2018 und gibt einen systematischen
Einblick in die Struktur und die Grundlagen der Gemeindeordnung.
Die Autorin erläutert die vielfältigen Aspekte und Einzelfragen des
Kommunalverfassungsrechts und der Kommunalpolitik.
Mit wertvollen Tipps
Tipps für neugewählte Mandatsträger runden die Einführung ab. Ein
detailliertes Sachregister erleichtert das Auffinden einzelner
Themenbereiche.
Wesentliche Änderungen in der kommunalen Arbeit
Die Verfasserin geht auch auf die Neuerungen im Zuge der
COVID-Pandemie, z.B. auf den Wegfall der Anwesenheitspflicht bei
Gemeinderatssitzungen, ein. Neu ist auch, dass Wohnungslose, die
ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Gemeinde
haben, das kommunale Wahl- und Stimmrecht erhalten haben. Wählbar
in den Gemeinderat ist künftig, wer das 16. Lebensjahr vollendet
hat, zum Bürgermeister gewählt werden kann, wer das 18. Lebensjahr
vollendet hat. Das bisherige Höchstalter von 67 Jahren wurde
abgeschafft.
Einfach unentbehrlich für:
- Kommunale Mandatsträger
- Bürgermeister
- Fachbeamte in Kommunalverwaltungen
Kundenbewertungen für "Gemeindeordnung für Baden-Württemberg"
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