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Warken/Warken, Keine Angst vor dem beA - Sonderbroschüre zum Neustart des beA

Produktinformationen "Warken/Warken, Keine Angst vor dem beA - Sonderbroschüre zum Neustart des beA"

Sonderbroschüre von Rechtsanwalt JR Hans-Georg Warken/Dipl. Kfm. Tobias Warken.

Aus dem Vorwort:

Am 03.09.2018 startet das beA wieder. Wir helfen bei der Vorbereitung!

Anwältinnen und Anwälte sind unmittelbare Adressaten des beA-Starts.

Als die Bundesrechtsanwaltskammer kurz vor Weihnachten 2017 das beA wegen Sicherheitsmängeln vom Netz nahm, war anders als viele vermuteten, der elektronische Rechtsverkehr und das beA nicht „am Ende“. Das beA wird von der BRAK wieder für alle Rechtsanwälte ab dem 03.09.2018 freigeschaltet, nachdem unabhängige Gutachter die (relative) Sicherheit des Systems bestätigten. Dass man dabei noch Nachbesserungen wird vornehmen müssen (und können), ändert nichts daran, dass alle Anwälte ab diesem Zeitpunkt alle im beA eingehenden Nachrichten für und gegen sich gelten lassen müssen. Überrascht hat mich nicht, dass berichtet wurde, nur 60.000 beA-Karten (Stand: Mitte Dezember 2017) seien für Anwälte und Mitarbeiter ausgegeben worden. Bei deutschlandweit rd. 160.000 Anwälten ist das eine alarmierende Zahl. Nach wie vor ist es so, dass viele Berufsträger meinen, sorglos abwarten zu können. Als ich Anfang März 2018 ein Seminar zur Datenschutzgrundverordnung besuchte, erklärte der Referent, immerhin ein veritabler Rechtsprofessor und Mitglied in mehreren Arbeitsgemeinschaften des DAV, er sei ein „beA-Muffel“.

Richtig ist zwar, dass die Anwälte zunächst noch nicht damit rechnen müssen, von Gerichten viele Zustellungen zu erhalten. Das beA wird aber die Kommunikationsschiene von Anwalt zu Anwalt sein. Jeder Anwalt setzt sich Haftungsrisiken aus, wenn er meint, beA negieren zu können und dort eingehende Nachrichten nicht abrufen zu müssen. Dabei hilft es nichts, über das derzeitige Design von beA oder das vorübergehende Abschalten von beA verärgert oder frustriert zu sein. Sie müssen sich und Ihre Kanzlei auf die neuen Abläufe, die der Einsatz des beA erfordert, auch dann fit-machen, wenn Sie nur Nachrichten empfangen wollen. Hier will diese Broschüre Anregungen geben.

Der elektronische Rechtsverkehr bringt der Anwaltschaft Zeit- und Kostenvorteile. Dafür ist das beA ein Meilenstein. Es gibt keine Entschuldigung dafür, sich nicht entsprechend vorzubereiten und die eigenen Mitarbeiter nicht mit beA vertraut zu machen. Es muss allerdings auch noch einiges passieren, damit das beA effizient eingesetzt werden kann. Dabei sind Entwickler, Anwälte, aber auch die Politik und die Justizverwaltungen gefordert. Mit der vorliegenden Broschüre wollen wir Ihr Problembewusstsein wecken. Wir stellen Ihnen u. a. unsere Vorschläge an die BRAK vor, die ohne großen Aufwand umgesetzt werden können, und wollen motivieren, dass Sie das beA nicht aus dem Auge verlieren.

(aus dem Vorwort von JR Hans-Georg Warken, Autor und Referent bei Rubis & Hill GmbH, Mainzer. Str. 31 66111 Saarbrücken)

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11. November 2019 07:06

Hilfreich um sich mit dem beA auseinanderzusetzen.

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