Aushangpflichtige Gesetze 2027 Kindertageseinrichtungen
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften.
Einige dieser Bestimmungen sind in aktueller Fassung vom
Arbeitgeber bzw. Träger in der Kindertagesstätte auszuhängen oder
auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet
Geldbußen.
Verantwortlich für den Aushang der aktuellen Vorschriften ist die Leiterin/der Leiter der Einrichtung. Alle Beschäftigten müssen sich jederzeit über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren können.
Allgemeine Vorschriften
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 1)
Wichtige Vorschriften in der KiTa
- Infektionsschutzgesetz (IfSG, Auszug)
- Kooperation, Information im Kinderschutz (KKG)
Alle Fakten zur Aushangpflicht
- Wo ist der richtige Aufbewahrungsort?
- Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
Details zur Produktsicherheit
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| Autoren: | Walhalla Fachredaktion |
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| Produkttyp: | Textsammlung |
| Reihentitel: | Wissen für die Praxis |