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Überlassen Sie es den Experten!
Externer Datenschutzbeauftragter ab 139 € / Monat
Datenschutzexperten unterstützen Sie und Ihre Kanzlei als externe Datenschutzbeauftragte bei der Errichtung und Aufrechterhaltung einer Ihrem Kanzleizweck angemessenen Datenschutzorganisation
Leistungen
- Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter
- Ausführliches Datenschutz-Initialaudit: Umfassender Fragenkatalog zur Bestimmung der Erforderlichkeit der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen mit Handlungsanweisungen u.a. zu
- Erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Einsatzfähigkeit von Software
- Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO
- Informationspflichten ggü. Mandanten und Mitarbeitern
- Auftragsverarbeitungen
- Internetangeboten
- Initiale Mitarbeiter-Schulung zur Einhaltung des Datenschutzes in der Kanzlei (Webinar)
- Jährliches Audit mit Handlungsempfehlungen (nicht Vor-Ort, sondern über Fragebogen, ggf. telefonische Befragungen)
- Telefonische Beratungshotline**
- Bereitstellung von Datenschutz-Musterinformationen
- Mandanteninformationen
- Mitarbeiterinformationen
- Bestellung Datenschutzbeauftragter
- Mustervorlage-AV-Vereinbarung
- Mustervorlage-Verfahrensübersichten für 6 Verarbeitungstätigkeiten
- Mustervorlage Datenschutzhinweise für Webauftritt
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- Kein Mitarbeiter muss für Aus- und Fortbildung zum DSB freigestellt werden oder genießt erweiterten Kündigungsschutz
- Interne Stellvertreterregelung entfällt
- Zertifiziertes Fachwissen und Know-How
- Keine Interessenkollision
- Transparenz und Kostenkontrolle
- Ausgelagertes Haftungsrisiko
Für eine Kanzlei mit bis zu 10 Mitarbeitern: 139 € / Monat zzgl. Initialaudit 1490 € einmalig, **Zusatzaufwände nach Stundensatz 269 € / Stunde (alle Preise zzgl. MwSt.)
Das erste Vertragsjahr ist ein Probejahr. Automatische Verlängerung um 3 weitere Jahre, sofern der Vertrag nicht von einer der vertragsschließenden Parteien 4 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Danach Verlängerung um weitere 4 Jahre, sofern der Vertrag nicht von einer der vertragsschließenden Parteien 4 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
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