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Webinar – RVG-Praxis: Terminsvertretung
Richtig abrechnen und Kosten erfolgreich festsetzen
Obwohl die Beauftragung von Untervollmachten Kanzleialltag ist, lauern bei der Gebührenabrechnung und im Kostenfestsetzungsverfahren massive Stolperfallen. Wer hier unpräzise agiert, bleibt auf den Kosten sitzen.
Inhalte:
- Beauftragung des Terminsvertreters (im eigenen Namen / im Namen des Mandanten)
- Was versteht man unter Untervollmacht im Vergleich zur Terminsvertretung
- Welche Gebühren entstehen?
- Beim Unterbevollmächtigten und Hauptbevollmächtigten
- Wie erfolgt hier eine korrekte Abrechnung, auch aus steuerlicher Sicht
- Reisekosten des Prozessbevollmächtigten und deren Erstattungsfähigkeit
- Reisekosten der Partei
- Welche Reisekosten können entstehen
- Höhe der Parteireisekosten
- Checkliste für die Praxis
| Termine | 04.05.2027 24.11.2027 |
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| Dauer | 09:00 – 11:45 Uhr (inkl. 1x 15 Minuten Pause) | ||
| Referenten |
Birgit Benker → Weitere Infos
Erfahrene Rechtsfachwirtin, Bilanzbuchhalterin und Gewinnerin des 1. Soldan ReNo-Preises. Sie ist als langjährige Referentin in den Bereichen Buchhaltung, Zwangsvollstreckung und RVG tätig.
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| Kosten | 159,00 € zzgl. MwSt. inkl. Skript | ||
Die Teilnahme am Soldan Webinar wird über Ihren Web-Browser erfolgen. Daher benötigen Sie für Ihre Teilnahme einen aktuellen Web-Browser mit Möglichkeit zur Soundausgabe (Kopfhörer oder Lautsprecher). Bitte nutzen Sie als Browser die neuste Version von Chrome oder Firefox. Sie können vorab prüfen, ob Ihr System den technischen Voraussetzungen für die Teilnahme entspricht unter edudip Selftest. Nach Ihrer Webinar-Anmeldung erhalten Sie von uns einen Link, um teilzunehmen.
Weitere Informationen und Anmeldung
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch unter 0201 8612-360 oder per E-Mail an seminare@soldan.de. Sie möchten sich gern anmelden? Senden Sie uns einfach eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten.
Datenschutzhinweis
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Anmelde- und Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 48 Stunden vor Webinarbeginn möglich. Danach wird die gesamte Seminargebühr erhoben. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden. Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie ca. 1 Wochen vor Seminarbeginn eine Rechnung über die Seminargebühr.