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Zwangsvollstreckung
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Webinar – ZV und beA 2026 – Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der ZV
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der ZV kommt und tritt in wesentlichen Teilen zum 01.10.2026 in Kraft. Das bedeutet, dass auch die ZV-Formulare erneut geändert werden müssen. In diesem Kurz-Webinar wollen wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Punkte der vorgesehenen Änderungen geben.
- Das "Fast"-Ende der hybriden Antragstellung - die Möglichkeit, den Titel als Datei einzureichen, wird erweitert
- Neuregelungen zu Vollmachten / Geldempfangsvollmachten
- Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Kreditinstitute
- Lösung für das Problem der mangelnden elektronischen Weiterverarbeitungsmöglichkeit der Beschlussentwürfe durch das Gericht
- Änderungen zur Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. zur Abgabe der Drittschuldnererklärung
- Regelung zur Dokumentation von Geldzahlungen an den Gerichtsvollzieher
- Anpassung § 851c Abs. 2 Satz 2 ZPO
| Termine | 31.08.2026 |
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| Dauer | 8:30 bis 9:30 Uhr | ||
| Referenten |
Gabriele Waldschmidt → Weitere Infos
Gepr. Rechtsfachwirtin. Frau Waldschmidt ist Mitautorin des "Kölner Kommentar Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz" und "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung". Als Mit-Herausgerberin der Fachzeitschrift JurBüro ist sie für die Bearbeitung der aktuellen ZV-Rechtsprechung zuständig und Autorin der Rubrik „know-how für die Zwangsvollstreckung“ sowie zahlreicher Fachbeiträge in verschiedenen Fachzeitschriften; langjährige Tätigkeit als Referentin, Mitglied des Prüfungsausschusses der RAK Düsseldorf.
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| Kosten | 99,00 € zzgl. MwSt. | ||
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Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch unter 0201 8612-360 oder per E-Mail an seminare@soldan.de. Sie möchten sich gern anmelden? Senden Sie uns einfach eine Anfrage mit Ihren Kontaktdaten:
Anmeldebedingungen
Nach verbindlicher Anmeldung erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Seminarbeginn eine Rechnung über die Seminargebühr. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vorher möglich. Bei Stornierung bis 3 Wochen vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 € zzgl. MwSt. fällig; danach oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann bei Verhinderung benannt werden. Bei Rechnungsumschreibungen wird wir eine Servicegebühr in Höhe von 10,- € zzgl. MwSt. fällig.
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