Die Grundrechtsbindung der Betreiber sozialer Netzwerke
Nach der Jahrtausendwende hatten soziale Netzwerke in einem bemerkenswert kurzen Zeitraum eine enorme Erfolgsgeschichte zu verzeichnen und vereinigen heute weltweit eine immense Menge an Nutzern auf sich. Sie bieten vielfältige Unterhaltungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsmöglichkeiten.
Mit der Entstehung sozialer Netzwerke hat sich folglich die öffentliche Kommunikation disruptiv verändert. Dadurch wurde die Frage nach dem Schutz der Meinungsfreiheit zwischen Privatpersonen um zusätzliche Facetten bereichert und hat an neuer Relevanz gewonnen.
Den Betreibern sozialer Netzwerke kann im Zuge dessen eine
enorme Machtstellung gegenüber dem Nutzer und seiner Möglichkeit
zur Meinungsäußerung zukommen:
Sie können über die Mitwirkungsmöglichkeiten Einzelner und über
deren Teilhabe am öffentlichen Diskurs bestimmen. Dies lenkt den
Blick mit Dringlichkeit auf die Frage nach rechtlicher Begrenzung
der Kommunikationsmacht von Netzwerkbetreibern, um die Interessen
von Bürgern und der Allgemeinheit zu bewahren.(aus der
Einleitung)
| Autoren: | Meixner, Florian |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
| Reihentitel: | Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht (TSSV) |