Hinweisgeberschutzgesetz
Das seit 2023 existierende "Hinweisgeberschutzgesetz", erlegt sowohl Unternehmen ab einer bestimmten Größe als auch Behörden die Pflicht auf, eine Meldestelle für Fälle einzurichten, in denen Mitarbeiter von Missständen in dem Unternehmen bzw. der Behörde Kenntnis erlangen und diese Missstände an das Unternehmen bzw. die Behörde melden möchten, ohne Nachteile hierdurch befürchten zu müssen.
Diese Meldestelle muss dann den Meldungen nachgehen. Dieses Handbuch gibt den betroffenen Personen einen Leitfaden an die Hand, mit dem sie den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht werden und die Organisationen, in denen sie arbeiten, vor Bußgeldzahlungen bewahren.
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| Autoren: | Glander, Anna-Lena / Rixen, Maren / Szesny, André-Marcel |
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| Produkttyp: | Handbuch |