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Kostenübernahme für einen ergonomischen Arbeitsplatz
Der Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtisches oder eines ergonomischen Stuhls kann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden, bzw. die Kosten werden komplett übernommen.
Erstattet werden 800,- bis zu 1.200,- Euro für einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch und in seltenen Fällen bis zu 480,00 Euro für einen Bürostuhl (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers). Folgende Institutionen können den Kauf bezuschussen:
1. Die Deutsche Rentenversicherung
Voraussetzungen:
- Personen, die 15 Beitragsjahre nachweisen
- oder Personen, bei denen die Arbeitshilfe als medizinische Leistung zur Rehabilitation notwendig ist (Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit)
Folgende Unterlagen müssen dazu eingereicht werden:
- Antragsformular (bekommen Sie von der Rentenversicherung)
- Kostenvoranschlag eines Fachhändlers (bekommen Sie von uns info@soldan.de)
- Ärztliches Attest, bzw. Krankenhaus-Bericht mit Empfehlung eines dreidimensional beweglichen, federnden Stuhles oder höhenverstellbaren Schreibtisches
- Prospektunterlagen des Produktes (bekommen Sie von uns)
WICHTIG: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, sonst erlischt der Anspruch!
2. Krankenkasse
Gelegentlich gibt es auch positive Übernahmebescheide von Krankenkassen. Dazu waren bisher immer die Verordnung eines Arztes über einen "dreidimensional beweglichen, federnden Stuhl" oder einen höhenverstellbaren Schreibtisches sowie ein weitsichtiger Sachbearbeiter bei der Krankenkasse erforderlich. Eine Nachfrage kann sich hier lohnen!
3. Arbeitsagenturen
Wenn Sie Leistungen der Arbeitsagenturen beziehen, besteht die Möglichkeit, dass diese Ihren ergonomischen Schreibtisch oder Stuhl bezuschussen oder die Kosten komplett übernehmen. Somit können Sie die Bezuschussung auch bekommen, wenn Sie noch nicht über 15 Beitragsjahre verfügen (die von der Rentenversicherung gefordert sind). Gerade bei Wiedereingliederungen kann dies sinnvoll sein.
4. Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften kommen bei Arbeits- oder Wegeunfällen für die Kosten auf.
5. Integrationsamt
Das Integrationsamt kommt bei Menschen mit Behinderungen für die Kosten auf. In der Regel muss ein anerkannter Behinderungsgrad von 50% vorliegen, damit eine Förderung erfolgt.
6. Möglichkeiten für „gesunde“ Arbeitnehmer
Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Arbeitgeber im Rahmen Ihrer Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und im Zusammenhang mit einem qualifizierten gesundheitlichen Betriebsmanagement bereit sind, in die Ergonomie am Arbeitsplatz zu investieren, um die Leistungsfähigkeit und Motivation ihrer Mitarbeiter zu steigern und den Krankenstand sowie die Arbeitsunfähigkeitskosten zu senken. Sprechen Sie mit Ihrem Chef!
Sie haben Fragen zu den Förderungsmöglichkeiten?
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie können uns unter Telefon 0201 8612-123 erreichen oder Sie senden uns einfach Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen: