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Webinar – Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat
In dem Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsvergütung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Spezielle Problematiken in diesen Mandaten werden anhand von praxisnahen Beispielen betrachtet und Lösungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Das Webinar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein. Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt für Familienrecht wird erteilt.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Übergangsvorschriften nach dem KostBRÄG 2025 speziell in Familiensachen
- Neue Verfahrenswerte nach dem KostBRÄG 2025 und wann kommen diese zur Anwendung
- Vergütungsvereinbarung
- BGH versus EuGH zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Zeitvergütung! BGH äußert sich erneut zur Frage, wann eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch ist und wendet dies auch auf eine Zeitvergütung an! Was muss der Rechtsanwalt beachten, um möglichst wenig „Angriffsmöglichkeiten“ zu bieten. Was kann vereinbart werden und welche Kombinationen sollten vermieden werden
- Vergütungsvereinbarung im VKH Mandat! Was geht und was ist nicht zulässig? Achtung: Unter Umständen droht eine Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb!?
- Außergerichtliche Vertretung: Vertretung wegen mehrerer Gegenstände (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt) – Dieselbe oder mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten? Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr im Verbund
- Mandantin realisiert einen das Schonvermögen übersteigenden größeren Betrag! Was gilt bei VKH, und was bei Beratungshilfe?
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Welche Gebühren entstehen? Gegenstandswert? Oder doch besser Vergütungsvereinbarung?
- Gegenstandswert in Unterhaltssachen bei außergerichtlicher Vertretung – Behandlung der Rückstände?
- Terminsgebühr auch ohne Besprechung und ohne Wahrnehmung eines Termins! In welchen Fällen? Betrachtung aktueller Rechtsprechung!
- Mitvergleichen der Hauptsache in dem EA-Verfahren und umgekehrt?
- Außergerichtlicher Gesamtvergleich mehrerer gerichtlicher Verfahren
- Stufenantrag – Verfahrenswert und Gebühren! Kostenersparnis für den Mandanten, wenn unstreitiger Teilbetrag sofort anerkannt wird?
- Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren: Jetzt alle Gebühren aus der Staatskasse?
- Fortführung abgetrennter Folgesachen – Gebührenrechtliche Folgen?
- Verfahrenskostenvorschuss in der Kostenerstattung?
| Termine | 02.12.2026 | ||
| Dauer | 09:00 - 14:45 Uhr (inklusive 2 Pausen á 20 Minuten) | ||
| Referent |
Horst-Reiner Enders → Weitere Infos
Gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied. Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung / Schons / Enders“ und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“.
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| Kosten |
195,00 € zzgl. MwSt. inkl. Skript |
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Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn möglich. Danach bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 € netto zzgl. MwSt. erhoben. Ab 6 Tage vor dem Seminartermin oder bei Nichtteilnahme ist keine Erstattung der Seminargebühren möglich. Ein Ersatzteilnehmer kann benannt werden. Bei Rechnungsumschreibungen wird wir eine Servicegebühr in Höhe von 10,- € zzgl. MwSt. fällig.