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Webinar – RVG im erbrechtlichen Mandat
In dem Seminar wird die Abrechnung der Anwaltsgebühren in erbrechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet werden spezielle Probleme, die vor allem in erbrechtlichen Mandaten auftreten, wie z. B. Ansatz des Mehrvertretungszuschlags, gesetzliche Vergütung nach dem RVG oder doch besser Vergütungsvereinbarung, wenn ja, Stundenvereinbarung oder doch besser Pauschale. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt.
Das Webinar richtet sich speziell an Fachanwältinnen und Fachanwälte im Erbrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein. Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt Erbrecht wird erteilt.
Themenschwerpunkte sind u.a.:
- Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat! In welchen Fällen!
- Beratung oder Vertretung: Prüfung eines Vertrags, Abgrenzung Beratung und Vertretung.
- Achtung Falle: Entwurf eines Testaments oder Entwurf eines Schreibens mit Absender des Mandanten.
- Mehrvertretungszuschlag z. B. bei Eintritt eines Erben in den Prozess bei Tod der Partei!
- Vergütungsvereinbarung: BGH versus EuGH zur Wirksamkeit der Vereinbarung von Zeithonoraren. Aktuelle Rechtsprechung zur Vergütungsvereinbarung z. B. BGH zur einem letztlich unangemessen hohen Zeithonorar. Vergütungsvereinbarung trotz Prozesskostenhilfe: Geht das? Vereinbarung einer Pauschale am Ende des Mandats!?
- Folgen für die anwaltliche Vergütung bei Interessenkollision?
- Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Erbsachen, wenn der säumige Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt!
- Terminsgebühr auch bei außergerichtlichem Vergleich? In welchen Fällen?
- Stufenklage: Wert und Gebühren?
- Mehrvergleich: Gegenstandswert, Prozesskostenhilfe
- Mediation: Außergerichtlich oder im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren: Gesonderte Vergütung und wenn ja, welche?
- Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren; außergerichtlicher Gesamtvergleich mehrerer anhängiger Verfahren.
- Übergangsvorschriften: Alte Gebühren oder neue Gebühren nach dem KostBRÄG 2025?
| Termine | 14.10.2026 | ||
| Dauer | 09:00 - 14:45 Uhr (inklusive 2 Pausen á 20 Minuten) | ||
| Referent |
Horst-Reiner Enders → Weitere Infos
Gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied. Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung / Schons / Enders“ und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“.
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| Kosten |
195,00 € zzgl. MwSt. |
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Eine Bescheinigung über eine Fortbildung nach § 15 FAO über 5 h für die Fachanwältin / den Fachanwalt Erbrecht wird erteilt.
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