Die neue Abfallverzeichnis-Verordnung: Bezeichnung und
Einstufung von Abfällen
Ein einheitliches Verzeichnis ist Grundvoraussetzung für eine
funktionierende Abfallwirtschaft. Die mit Wirkung vom 11.03.2016
grundlegend novellierte Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) regelt
die Bezeichnung von Abfällen und ihre Einstufung als gefährlich
oder ungefährlich.
Weil das Abfallrecht an gefährliche Abfälle und deren Entsorgung besondere Anforderungen stellt, muss klar sein, welche Abfälle hiervon betroffen sind. Dafür gibt das Europarecht Kriterien vor, die sich eng am Chemikalienrecht orientieren. Die entsprechenden Vorgaben hat der deutsche Verordnungsgeber im Maßstab „eins zu eins“ in die Abfallverzeichnis-Verordnung übernommen.
Vorschriften der Abfallverzeichnis-Verordnung praxisgerecht
aufbereitet
Der aktuelle Praxiskommentar zur Abfallverzeichnis-Verordnung
leistet Abfallerzeugern und -entsorgern, Abfallbeauftragten und
Beratern sowie Rechtsanwälten und Mitarbeitern in den zuständigen
Behörden einen großen Dienst. Sie erhalten einen vollständigen
Überblick über die einschlägigen Vorschriften sowie Unterstützung
bei der Rechtsauslegung und –anwendung der AVV.
Die Entstehungsgeschichte und europarechtlichen Bezüge der Abfallverzeichnis-Verordnung werden ebenso behandelt wie die jüngste Rechtsprechung und Literatur. Zahlreiche Beispiele und Übersichten vervollständigen die Kommentierung der AVV.
Neuerungen der AVV
Die wichtigsten Neuerungen der novellierten
Abfallverzeichnis-Verordnung sind drei neue gefährliche
Abfallarten, zahlreiche redaktionelle Änderungen von Kapiteln,
Gruppen und Abfallbezeichnungen sowie neue Einstufungskriterien für
gefährliche Abfälle und eine Erweiterung der diesbezüglichen
Bewertungs- und Einstufungshinweise.
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| Autoren: | Kropp, Olaf |
|---|---|
| Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
| Reihentitel: | Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis |
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