Bayerisches Disziplinargesetz - mit Fortsetzungsbezug
Mit der Föderalismusreform hat auch der Freistaat Bayern sein Disziplinarrecht novelliert. Damit ist das Disziplinarverfahren jetzt stärker an das Verwaltungsverfahren angelehnt.
Der Kommentar Bayerisches Disziplinargesetz wurde der geänderten Rechtslage angepasst, die sich mit der durch die Föderalismusreform neu geregelten Gesetzgebungskompetenz im Dienstrecht ergeben hat. Soweit die Darstellung zu den materiellen Dienstpflichten und Pflichtverletzungen zum Verständnis des Verfahrensrechts erforderlich erschien, sind entsprechende Hinweise aufgenommen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Bayerischen Disziplinargesetz ist jeweils eingearbeitet.
Aus praktischen Erwägungen wurde der Kommentierung der
Gesetzestext im Zusammenhang vorangestellt..
Der Praxis-Kommentar richtet sich an die Personalverwaltungen des
Landes, der Kommunen und Körperschaften, Personalabteilungen der
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit
Dienstherrenfähigkeit, Personalräte, Behindertenvertretungen,
Beamte, Beamtenanwärter, Dozenten, Studierende, Gerichte, Anwälte,
kurz an alle mit disziplinarrechtlichen Fragen befassten
Personen.
Dr. Andreas Findeisen ist Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat u.a. für Grundsatzfragen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts zuständig.
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| Autoren: | Findeisen, Andreas |
|---|---|
| Ausstattung: | 1 Ordner |
| Erscheinungsweise: | unregelmäßig |
| Kündigungsfristen: | 6 Wochen zum Quartalsende |
| Produkttyp: | Kommentar |