Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten.
Fragen wie
- „Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung?
- Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht?
- Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?"
haben besondere Relevanz.
Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen.
Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger.
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| Autoren: | Zimmermann, Walter |
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| Produkttyp: | Leitfaden/Ratgeber |
| Reihentitel: | FamRZ-Buch |
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