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Seefelder, Günter

Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft

Produktinformationen "Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft"

Überblick über den Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft mit Mustervorlagen

Der Betriebserwerb durch eine Auffanggesellschaft vom Insolvenzverwalter hat viele Vorteile. Dieses Modell des Erhalts von lebensfähigen Betrieben wird weiterhin vielfach genutzt. Selbst die Betroffenen, denen ihr Betrieb insolvent geworden ist, sehen in dem Erwerb des Betriebs durch eine Auffanggesellschaft, die etwa der Familie oder Freunden gehört, ein besseres Modell des Erhalts des Betriebs als über den Weg der Sanierung des insolventen Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens. Auch die Insolvenzverwalter sind eher daran interessiert, den Betrieb schnell an eine Auffanggesellschaft zu verkaufen, als ihn lange Zeit zum Zwecke der Sanierung im Insolvenzplanverfahren fortzuführen.

Inhalte: Erwerb eines Betriebs durch eine Auffanggesellschaft, Sanierung im Insolvenzplanverfahren versus Auffanggesellschaft, Erhöhtes Haftungsrisiko der die Sanierung fördernden Unternehmen, Langfristig bleibender Imageschaden des sanierten Unternehmens, Steuerlicher Verlustvortrag, Geringere Transaktionskosten, Übergang des Betriebs auf einen neuen Rechtsträger (§ 613a BGB) außerhalb eines Insolvenzverfahrens, Betriebsübergang als Vorbedingung für die Sanierung, Regelung des § 613a BGB, Regelungen des § 613a BGB zum Erwerb eines Betriebs aus der Insolvenz, Regelungen im Kaufvertrag zum Betriebserwerb.

Mit Mustervorlagen zum Betriebserwerb durch Auffanggesellschaft und der Information der Arbeitnehmer zum Widerspruchsrecht.


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