BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse §§ 630 a - 630 h
Das zum 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hat den „Behandlungsvertrag" in den §§ 630a bis 630h BGB erstmals gesetzlich geregelt. Obgleich die Normen im Wesentlichen nur die bis zum Erlass bestehende Rechtsprechung kodifizieren sollen, verändert der Normtext die bisherige Dogmatik doch an zentralen Stellen.
Das Werk bietet eine systematische, praxisorientierte Kommentierung des gesamten Rechtsgebiets einschließlich seiner verfassungsrechtlichen und interdisziplinären Bezüge.
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| Autoren: | Staudinger, Julius von |
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| Produkttyp: | Kommentar |
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