Das konventionswidrige Gesetz
Die Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK
Deutschland ist Vertragsstaat der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) und unterliegt als solcher der
obligatorischen Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR). Die Mitgliedstaaten der EMRK sind
verpflichtet, Urteile des EGMR zu befolgen.
Die Arbeit analysiert, wie nationale Instanzen auf EGMR-Urteile in Fällen konventionswidriger Gesetze zu reagieren haben. Dies wird am Beispiel des Falls »Herrmann« aufgezeigt. Nach der Verurteilung Deutschlands durch den EGMR stand das Bundesjagdgesetz (BJagdG) als konventionswidriges Gesetz fest. Aufgrund der Urteilsumsetzungspflichten nach Art. 46 Abs. 1 EMRK ergab sich eine umfassende Wiedergutmachungspflicht Deutschlands, die neben der Beendigung der Konventionsverletzung durch individuelle Maßnahmen auch eine Nichtwiederholungspflicht statuierte.
Der Rechtsschutz für Betroffene
Kernthese dieser Arbeit ist, dass Verwaltungsgerichte bei der
Umsetzung solcher Urteile eine zentrale Rolle einnehmen, indem sie
individuellen Rechtsschutz gewährleisten: Gegen konventionswidrige
Gesetze, die einen »self-executing«-Inhalt haben – also Gesetze,
die entweder keiner Vollziehung durch die Verwaltung zugänglich
sind oder dieser nicht zwingend bedürfen –, können Betroffene
Rechtsschutz über die Feststellungsklage vor den
Verwaltungsgerichten erlangen. Der Judikative ist es so möglich,
den Urteilsumsetzungspflichten nachzukommen.
Der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO
Insbesondere der einstweilige Rechtsschutz nach § 123 VwGO im
Rahmen einer solchen Feststellungsklage ermöglicht die temporäre
Nichtanwendung eines konventionswidrigen Gesetzes im Einzelfall.
Damit haben Betroffene ein Mittel in der Hand, um effektiven
Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu erlangen, der in einem
solchen Fall völkerrechtlich induziert ist.
Aus dem Inhalt:
- Das konventionswidrige Gesetz – die materielle Rechtslage
- Innerstaatliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen konventionswidrige Gesetze
- Individueller Rechtsschutz gegen Normen vor dem EGMR
- Das Bundesjagdgesetz als konventionswidriges Gesetz? Das Urteil »Herrmann« des EGMR und seine Umsetzung
Details zur Produktsicherheit
Verantwortliche Person für die EU:
R. Boorberg Verlag GmbH & Co. KG
Scharrstr. 2
70563 Stuttgart
Deutschland
mail@boorberg.de
| Autoren: | Keiber, Tassilo |
|---|---|
| Produkttyp: | Monographie |
| Reihentitel: | Schriften zum öffentlichen, europäischen und internationalen Recht |
Downloads: