Der kommunale Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen - mit Fortsetzungsbezug
Der Grundsatz des Finanzausgleiches besagt, jeder Träger öffentlicher Aufgaben (Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände) muss mit den zur Deckung der entstehenden Ausgaben erforderlichen Mitteln ausgestattet sein, deren Aufteilung sich aus dem Grundgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften ergibt.
Die Darstellung „Der kommunale Finanzausgleich in
Nordrhein-Westfalen“ beschreibt diese Zusammenhänge.
Das Land Nordrhein-Westfalen kommt seiner Verpflichtung zur
Gewährleistung eines übergemeindlichen Finanzausgleichs durch die
jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetze nach. Mit einem
Zuweisungsvolumen von rund 16 Milliarden Euro stellen die Mittel
aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz für viele Kommunen eine
wichtige und zuverlässige Einnahme dar.
Insbesondere für die Haushaltswirtschaft ist es deshalb unerlässlich, sich mit dieser Rechtsmaterie auseinander zu setzen. Die Darstellung besteht aus einem Allgemeinen Teil, der den Aufbau und die Funktionsweise des nordrhein-westfälischen Gemeindefinanzausgleichs vermittelt. Der sich anschließende Teil befasst sich detailliert mit dem aktuellen Gemeindefinanzierungsgesetz und liefert einen Einblick in die konkrete zahlenmäßige Ausgestaltung.
Mit Übersichten und Tabellen wird die Darstellung komplettiert. Der Anhang enthält die für den Finanzausgleich relevanten bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen, wichtige Verwaltungsvorschriften, vertiefende Erläuterungen zur Methodik und Vorgehensweise im Finanzausgleich, sowie umfangreiches Zahlenmaterial zu Ausgangsmesszahlen, Steuerkraftmesszahlen und Gesamtschlüsselzuweisungen und verschiedene Berechnungen wie der Abwassergebührenhilfe, der allgemeinen Investitionspauschale und weiterer Pauschalen.
Die Ausgabe enthält einen betont praxisorientierten Beitrag dieser wichtigen Rechtsmaterie und berücksichtigt primär die Fragen und Problemstellungen der Kommunen. Die Arbeits- und Orientierungshilfe eignet sich deshalb im Besonderen für die Haushaltsabteilungen aller Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen sowie Fraktionen und Mandatsträger, Verwaltungsschulen und Verwaltungsgerichte, interessierten Personen und Institutionen.
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| Autoren: | Hackländer, Christoph |
|---|---|
| Ausstattung: | 1 Ordner |
| Erscheinungsweise: | unregelmäßig |
| Kündigungsfristen: | 6 Wochen zum Quartalsende |
| Produkttyp: | Handbuch |